Erstellt am 08.03.2010 um 07:47 Uhr von BrumbärTosca
Jo das würde mich auch eine gute Antwort interessieren!
Erstellt am 08.03.2010 um 07:54 Uhr von ridgeback
Picorwe,
***Wir sollten mit 4 BR auf Lehrgang BR1- 3 davon durften gestern fahren-ich nicht***
Wie wurde das denn beschlossen??
Erstellt am 08.03.2010 um 08:26 Uhr von Picorwe
Hallo ridgeback,
hat mir der Betr.Vors. telefonisch mtgeteilt.Angeblich kams vom Boss. Vorher hat der BV. aber die Gewerkschaft angerufen, wie man das machen kann, dass jemand nicht mitfährt. Denke das ist eine Retourkutsche, da ich Tage vorher unter anderem eine Feststellungsklage eingereicht hatte. Aber der Witz ist doch, dass es erst Personalmanel gibt, aber gleichzeitig kann ichin der Zeit Überstunden abbauen.
Danke Dir schon mal!
Erstellt am 08.03.2010 um 08:31 Uhr von Pappnase
Es ist erschreckend, wie manche BRV ihr Amt ausüben, bzw. mißbrauchen. Bitte lese im BetrVG § 26(Fitting, Randnr 21 ff) nach, was die Aufgaben, Rechte und Pflichten des BRV ist. Konfrontiere ihn damit, mache es öffendlich!
Erstellt am 08.03.2010 um 09:02 Uhr von ridgeback
Picorwe,
Habe so meine Bedenken, dass die Beschlussfassung rechtens war. Du sölltest Dich mal mit den §§ 23 und 37 BetrVG befassen, am besten mit Kommentierung.
Den BRV mal auf die gesetzlichen Pflichten hinweisen, die sich aus Funktionen bzw. aus der Stellung des Vorsitzenden ergeben.
Erstellt am 08.03.2010 um 09:37 Uhr von erwin
1/4 der Wähler zusammentragen und beim ArbG den Mandatsentzug vorantrieben.
Auch ein BRV kann Beschlüsse nicht alleine fassen
>> Er stimmt Personalabbau im Alleingang zu = geht nicht, sollten hier also im Alleingang Kündigungen zugetsimmt worden sein, sollten die Betroffenen sofort Kündigungsschutzklage erheben.
JEDES BRM hat einen Rechtsanspruch auf die Grundseminare des BR, kann man ggf. auch einklagen.
Erstellt am 08.03.2010 um 09:49 Uhr von StuWa
Guten Morgen,
mal abgesehen davon, dass wir ja dieses Jahr reguläre Wahlen haben und sich hier ggfls die Möglichkeit ergeben könnte, ihn quitt zu werden (ich weiß, das ist auch wieder mit viel Überzeugungsarbeit verbunden und die Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der Kollegen, die da auch kampfbereit genug sind, sind ja im BR jetzt schon schwierig genug ...), habe ich ja meine zweifel, ob der Mann überhaupt als stellv. Betriebsleiter in den BR gehört oder ob er nicht in Wirklichkeit leitender Angestellter sein könnte (was eine elegante Methode wäre, dass er nicht wiedergewählt werden kann ;-) ).
Außerdem missachtet er in eklatanter Weise seine Aufgaben als BRV, wewegen hier durchaus ein Amtsentehebjungsverfahren in Betracht kommen könnte.
Die zum Lehrgang zu entsendenden BR-Mitglieder bestimmt der BR durch Beschluss und nicht der Arbeitgeber und in der Tat hat jedes BR-Mitglied einen Anspruch auf Schulung - dringende betriebliche Gründe dagegen können hier ja wohl in Hinblick auf Überstundenabbau kaum entgegenstehen ....