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Mitbestimmung zur Schichtarbeit

B
Bayer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen hab mal eine gewissensfrage, weis nicht sorecht wie ich mich entscheiden soll. in unserem betrieb soll vorrübergehend 2 schichtarbeit für die nächsten 2 wochen(anfrage an den BR der GL) .Sollte eigentlich morgen damit begonnen werden, mitarbeiter wurden aus der kurzarbeit herausgenommen( ist ja o.k.)nun hat der BR heute erfahren, dass wegen seit langem offener aussenstände der materialzulieferer die lieferung verweigert ( offene rechnungen sollten lt. GL am freitag ausgeglichen werden ). BL fordert nun zustimmung des BR zur schichtarbeit wegen konventionalstrafe des offenen auftrags. Abteilungsleiter hat ab montag schon seine mitarbeiter aus der kurzarbeit heraus genommen, leute standen heute herum und hatten keine arbeit.

frage 1. mitarbeiter haben keinen schichtvertrag, müssen sie schicht arbeiten ? frage 2.soll / muss der BR zustimmen? ( ist ja schließlich verschulden der GL, material sollte schon vor 8 wochen kommen) frage 3. 1 mitarbeiter hat einen schichtvertrag, BL meint nun für ihn brauche er keine genemigung des BR, er müsse ihn nur informieren und nicht fragen.( ist nur geschwafel weis ich). möchte mal eure meinung hören, bin in einem gewissenskonflikt, könnte u.U. das ende des bertiebes sein, wenn der auftrag platzt. danke für eure ratschläge im forum

1.03101

Community-Antworten (1)

T
TROISDORFER

16.02.2010 um 20:12 Uhr

Warum der Schicht zustimmen,gerade in der Kurzarbeit wäre es besser die Arbeit zu verteilen,die GL kann viel fordern,was sie bekommt steht auf einem anderen Blatt ...

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