Hallo zusammen
hab mal eine gewissensfrage, weis nicht sorecht wie ich mich entscheiden soll.
in unserem betrieb soll vorrübergehend 2 schichtarbeit für die nächsten 2 wochen(anfrage an den BR der GL) .Sollte eigentlich morgen damit begonnen werden, mitarbeiter wurden aus der kurzarbeit herausgenommen( ist ja o.k.)nun hat der BR heute erfahren, dass wegen seit langem offener aussenstände der materialzulieferer die lieferung verweigert ( offene rechnungen sollten lt. GL am freitag ausgeglichen werden ).
BL fordert nun zustimmung des BR zur schichtarbeit wegen konventionalstrafe des offenen auftrags. Abteilungsleiter hat ab montag schon seine mitarbeiter aus der kurzarbeit heraus genommen, leute standen heute herum und hatten keine arbeit.

frage 1. mitarbeiter haben keinen schichtvertrag, müssen sie schicht arbeiten ?
frage 2.soll / muss der BR zustimmen?
( ist ja schließlich verschulden der GL, material sollte schon vor 8 wochen kommen)
frage 3. 1 mitarbeiter hat einen schichtvertrag, BL meint nun für ihn brauche er keine genemigung des BR, er müsse ihn nur informieren und nicht fragen.( ist nur geschwafel weis ich).
möchte mal eure meinung hören, bin in einem gewissenskonflikt, könnte u.U. das ende des bertiebes sein, wenn der auftrag platzt.
danke für eure ratschläge im forum