Erstellt am 11.02.2010 um 10:47 Uhr von Lotte
Informant,
der WA ist ein Ausschuss nach § 106 BetrVG, hat aber eine Rechtsstellung, die den Ausschüssen nach § 28 BetrVG entspricht. Und er hat alle Infos an den BR weiterzugeben.
Erstellt am 11.02.2010 um 11:02 Uhr von Informant
Danke.
Ich sehe in § 108 (4) 'Der Wirtschaftsausschuß hat über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten'
- aber wo steht / woraus leitet sich rechtssicher ab, dass Unterlagen des WA dem BR verfügbar zu machen sind?
Erstellt am 11.02.2010 um 11:54 Uhr von Lotte
Informant,
daraus, dass der WA einfach Teil des BR ist und keine Schweigepflicht gegenüber dem BR hat. Hast Du den Basiskommentar von Klebe? Da schau mal in RN 7 unter § 108 BetrVG