Erstellt am 09.02.2010 um 21:20 Uhr von Tanzbär
Nichts .........................
Erstellt am 09.02.2010 um 21:51 Uhr von erwin
ich sehe hier die Beteiligung des als nicht erfolgt. Da dem BR kein Ordnungsgemßer / Vollständiger Vorgang zur MB vorgelegt wurde. Der BR konnte u.a. nicht prüfen ob hier das Teilzeit und Befristungsgesetz beachtet wurde. Er konnte somit auch nicht prüfen ob ggf. ein berechtigter/ gesetzlicher Grund der Zustimmungsverweigerung geben war. Dem BR wurden wichtige und entscheidende Daten/ Wissen vorenthalten.
Daher erfolgte die Zustimmung unter ganz anderen Voraussetzungen.
Ich würde daher als BR den AG auffordern entweder den AN unbefristet einzustellen oder einen neuen Vorgang zur MB vorzulegen. Folgt der AG diesem nicht würde ich eine Sondesitzung mit dem einzigen TOP " Beauftragung eines RA zur Wahrnehmung der Rechte des BR zu beaufragen". Ziel Klage, mit dem Ziel eine ordnungsgemäße MB vorzunehmen.
Erstellt am 10.02.2010 um 07:31 Uhr von neskia
und dann?
Der AG wird eine Anhörung mit Angaben zur Befristung vorlegen.
Erstellt am 10.02.2010 um 08:07 Uhr von rolfo
oder der MA geht gleich wieder weiol er bestimmt eine Probezeit vereinbart hat.
Erstellt am 10.02.2010 um 15:57 Uhr von Tanzbär
@Erwin
Das ist doch blanker Aktionismus. Dem neuen Mitarbeiter wird damit überhaupt nicht geholfen, eher ein Bärendienst erwiesen. Dem ist sicher der befristete Vertrag lieber, als gar kein Vertrag.