Erstellt am 08.02.2010 um 17:31 Uhr von erwin
Ja!
die MB besteht immer bei Mehrarbeit. Egal ob angeordnet, geduldet oder freiwillig. Wenn der BR nein sagt ist es nein, dann ist auch nichts mit freiwillig.
Selbst wenn ein AN im ArbV sich fest zur Leistung von Überstunden verpflichtet hat und diese ggf. schin ins Gehalt eingerechtnet sind bleibt es dabei. Wenn der AG nein sagt, müsste der AG vor das ArbG gehen um von dort vielleicht ein Ja zu bekommen.