Erstellt am 02.02.2010 um 19:05 Uhr von Troisdorfer
@Rodranner wie sieht sie Beweiskraft aus ?
Erstellt am 02.02.2010 um 19:19 Uhr von Rodranner
Beweiskraft durch Verwandschaft (ist auch GF im selben Haus) wuste der GF aber und wurde ihm im Gespräch auch mitgeteillt.
Erstellt am 02.02.2010 um 19:19 Uhr von mainpower
Hallo,
Vermutung, kennt Ihr nur aus der Gerüchteküche. Beweise habt Ihr nicht.
Da muss man vorsiichtig sein , sonst ist man selbst wegen Verleumdung dran.
Erstellt am 02.02.2010 um 19:21 Uhr von Roadranner
Zeugenaussagen werden bestätigt auch vor Gericht!
Erstellt am 02.02.2010 um 19:27 Uhr von Troisdorfer
Ich verliere den zusammenhang,in welcher Brance Arbeit ihr ?
Aufjedefall ist es möglich eine Zivielklage wegen Rufschädigung ein zu leiten .
Wie es für den Betroffenen MA endet brauch man nicht zu erwähnen ...
Die 500 euro Geldstrafe zahlt euer Chef aus der Portokasse,ob es das wert ist ?