Erstellt am 31.01.2010 um 11:55 Uhr von ridgeback
monti,
u.U. besteht hier ein MBR. Von der Ruhezeit her, ist es ok.
Erstellt am 31.01.2010 um 16:15 Uhr von VorOrt
@monti
Der Kollege arbeitet an diesem Tag 4 Stunden Früh und 8 Nacht ergo 12 Stunden ...
Warum hat er den diesen Schichtwechsel zugestimmt,rechtlich hätte es der
AG nicht verlangen können .
Erstellt am 31.01.2010 um 21:23 Uhr von Laffo
"monti"
dies ist,sobald tariflich, BV o. im AV nichts anderes vereinbart ist, ein Verstoß gg. das ArbZG! Vorsicht auch für den AN!!!
Hier wurde die tägl. zulässige Höchstarbeitsgrenze weit überschritten, siehe "VorOrt".Denn Arbeitsbeginn war 06:00 Uhr und innerhalb von 24 Std. darf die zu erbringende Arbeitsleistung abgerufen werden. Ihr solltet als BR mal das Gewerbeaufsichtsamt o. LaGeSo informieren.Vorher vielleicht den AG auf diesen Verstoß aufmerksam machen.
Weiterhin wäre zu prüfen ob diese Umsetzung anweisungsmäßig ohne Zustimmung des betroffenen AN erfolgen kann.