Erstellt am 27.01.2010 um 18:41 Uhr von kriegsrat
der AG kann fristlos kündigen, wann und sooft er will
ob diese kündigung wirksam wäre, ist die frage
sollte der AG in diesem fall fristlos kündigen,
und der gekündigte klage erheben
wird ein arbeitsrichter feststellen, ob die getroffenen aussagen geeignet sind, einen "wichtigen grund" nach § 626 BGB darzustellen, der es dem AG unzumutbar macht, den AN bis zum ablauf der kündigungsfrist weiterzubeschäftigen
Erstellt am 27.01.2010 um 19:06 Uhr von VorOrt
@audiasechs
Arschkriecherrei !!!
Wie warm ist es im A****ch deines Chefs ?
Erstellt am 27.01.2010 um 20:31 Uhr von Laffo
Audi A 6,
frage deinen "blöden" Kollegen doch einmal mit welchen rechtlichen Mitteln er gegen seinen AG vorgehen will , um diesen in den Abgrund zu stürzen?
Wenn der AG sich an Gestze, Verordnungen etc. hält...passiert gar nix.
Außerdem gibt es auch für AG Mittel & Rechtswege...
Weiterhin sollte der "blöde" Kollege mal § 2 Abs. 1 BetrVG lesen!...& falls er gewählt wird gleich ne Schulung zu diesem Thema besuchen.
Erstellt am 27.01.2010 um 22:41 Uhr von rainerw
@audiasechs
Mit ähnlichen Parolen sind in der Vergangenheit schon so viele in den Kampf gezogen, und letztendlich kam nur Krampf dabei raus.
"So einen wollen wir nicht im Betriebsrat haben".
Wer legt dies fest, Du oder der BR. Wenn dies der Wunsch der Belegschaft ist, dann wird sich das bei der Wahl bemerkbar machen Da nützen ihm dann auch seine Stützunterschriften nichts. Und selbst wenn er rein gewählt wird ist es immer noch ein Gremium das Entscheidungen treffen wird und nicht diese einzelne Person.
Erstellt am 28.01.2010 um 07:17 Uhr von Kölner
@rainerw
Richtig!
...und es gibt Dinge und Möglichkeiten im Leben eines BR-Gremiums, die durchaus diesen Kandidaten ruhigstellen können.