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Andere Stelle - neuer Arbeitsvertrag sinnvoll oder risikobehaftet?

N
ninas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine MA von uns (seit 7,5 Jahren als Schreibkraft beschäftigt) soll nun eine Stelle als Sachbearbeitung übernehmen. Nun will ihr der AG einen komplett neuen Arbeitsvertrag mit einer Probezeit verpassen. Bisher wurden bei dererlei Änderungen nur die entsprechenden "Paragraphen" des bestehenden Vertrages geändert. Ist das nun eine neue Taktik? Was passiert mit der bisherigen Betriebszugehörigkeit und was, wenn sie während der Probezeit dem AG doch "nicht nach der Nase" ist? Dann kann sie auf Grund des neuen Vertrages nicht wieder auf den alten Platz zurück und verliert ganz den Job, oder irren wir uns da? Mit diesem Problem sind wir etwas überfordert! Wäre schön, wenn jemand weiß, wie man damit umgehen muss.

Vielen Dank im Voraus

nina

4.18002

Community-Antworten (2)

E
Erwin

26.01.2010 um 14:05 Uhr

ninas

Nein, auf keinen Fall neuen ArbV, es gibt in solchen Fällen nur eine Ergänzung des alten ArbV. Es gibt auch keine erneute Probezeit.

Ja, es ist Taktik des AG. In der Probezeit kann er u.a. ohne Angabe von Gründen kündigen. Wobei in einem solchen Fall ich dann den Weg zu RA empfehlen würde. Auch bei einem neuen ArbV bliebe aber die betriebszugehörigkeit weiter bestehen.

Der BR kann sich ggf. fachliche auch anwaltliche Hilfe holen, schaue einfach einmal ins BetrVG. Schulungen sind hier empfohlen.

P
paula

26.01.2010 um 22:44 Uhr

ob dem BR bei dieser individualrechtlichen Frage anwaltlicher Rat zusteht kann man aber durchaus auch anders sehen

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