Der Fall
Zwischen den Jahren hatte die ganze Belegschaft frei, d.h. der Betrieb war geschlossen und alle hatten Urlaub.

Nun ist bedingt durch die Witterung nicht viel Arbeit da und Teile der Belegschaft sollen für ein paar Tage nach Hause geschickt werden, d.h. schon wieder Urlaub nehmen.

Einzelne Beschäftigte haben dann bedingt durch die Schließung über die Feiertage und den nun folgenden "Zwangsurlaub" schon bis zu 8 Tage des Jahresurlaubsanspruch für 2010 verloren. Der Jahresurlaub beträgt nur 24 Tage.

Es wird in keine "Schlechtwetterkasse" oder dergleich eingezahlt.

Ist dies nicht unternehmerisches Risiko?

Da ich in den einschlägigen Werken nichts finden kann, wäre ich für eine Antwort dankbar.

Gruß, Elisabeth