Wir haben eine Stellungnahme zu einer Änderungskündigung vorliegen. Der AN soll von der Filiale in Husum in die Zentrale nach München, da die Filiale in Husum geschlossen wird.
Wir haben nur eine Stellungnahme nach §102 vorliegen. Aber ist das nicht auch eine Versetzung nach §99??
Ist das korrekt oder was passiert wenn wir nur zu §102 Stellungnehmen?
Übrigens der AN will Kündigungsschutzklage einreichen, da er nicht in München arbeiten will.
Danke für Eure Antworten