Erstellt am 10.12.2009 um 12:52 Uhr von Troisdorfer
Fristen sind mir nicht bekannt,ausser das es alles Zeitnah sein sollte.
Absage beim einreichen und nicht nach Wochen oder Monaten.
Wie reicht ihr euren Jahresurlaub ein,wer genehmigt den Urlaub,dieser jehner
sollte dann auch die möglichkeiten haben in die gesammte Urlaubsplanung einzusehen,
um dann auch mit begründung (Personalmangel/Saisonarbeit)absagen kann .
Gibt es bei euch einen Betriebsrat ?Wie wird es sonst gehandhabt.
Sollte beim Einreichen des urlaubes der Urlaubsplanung nichts im Wege stehen,
kann man ihn als genehmigt ansehen,eine kurzfristige absage ist nur in bestimmten
Ausnahmefällen möglich,die dardurch enstehenden Kosten(Umbuchungen Hotel/Flug)
trägt der Arbeitgeber .
Wichtig beim Einreichen des Urlaubes,die genehmigung
des Urlaubstermins bestättigen lassen.
MFG Troisdorfer