Liebe Forumsteilnehmer,
eine Kollegin ist seit März 2009 bei uns beschäftigt. Sie hat 28 Tage Urlaub lt. Arbeitsvertrag.
Eine tarifliche Regelung wegen Zwölfteln des Urlaubs haben wir nicht. Im Bundesurlaubsgesetz habe ich gelesen, dass sie den vollen Urlaubsanspruch (also 28 Tage) erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erwirbt.
Liege ich hier richtig oder ist noch irgendeine Rechtsprechung zu beachten??
Danke schon mal und einen schönen 2.Advent wünscht Gina