Fragen zur MBR bei Fortbildungen oder Änderungen in deren Ablauf
Fragen zur MBR bei Fortbildungen oder änderungen in deren ablauf. Hallo bei uns war es immer so das wir unsere Mitarbeiter von einem Internen zentralen Dozenten (Arbeitskollegen) bei einem Fremdanbieter Schulen liesse. Nun sagte GF das der Schulungsraum gekündigt wird wir einen in einer unserem Filaen bereit stellen UND das die Mitarbeiter aus den Filaen von Leuten aus den entsprechenden Filialen Geschult werden. Der Interne Zentrale Dozent wird für die Schulungen nicht mehr benötig ( sein Job ist aber sicher..)
Frage besteht eine MBR oder nur K zur Massnahme ? Was kann der BR machen wenn er es lieber beim Internen Zentralen Dozenten belassen möchte ?
Zweite Frage Wir haben ein Konzept wo steht erst Schulung dann die Arbeit bzw dann das Gerät. Die Schulung sind Definiert. Nun habe ich Erfahren, das wenn MAs Krank sind diese in den Filaien nach geschult werden sollen! Allerdings bezeifel ich das es dort so gut und gründlich passiert! Frage was kann was sollte ich machen ist das schon eine Benachteiligung wegen Krank? Und oder hat der AG recht? Er sag die Nachschulungen wegen 3 MAs vom Zentralen Dozenten sind zu hoch im Aufwand, die Filialen sollen das intern Lösen!
Community-Antworten (3)
01.12.2009 um 12:52 Uhr
***** HILFE************* Warum Schreibt keiner was**********
01.12.2009 um 12:54 Uhr
Hallo bin grade erst im Landeanflug und muss mich erst Finden.
01.12.2009 um 13:04 Uhr
@Handwerker Die Hilfe naht, denn sie liegt vielleicht direkt vor Dir, wenn Du dort das BetrVG liegen hast. Denn dort sind in den §§ 96-98 eure MBR beschrieben. Intern kann der AG schulen lassen wenn die Seminarleiteraus dem eigenem Unternehmen die entsprechende Qualifikation besitzen.
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