bei uns wird sich die Betriebsratsstruktur verändern ( § 3 BetrVG ), soll heißen, wir wählen einen Unternehmensbetriebsrat. Meine Frage nun : unser GBR wird sich ja dann autimatisch auflösen, aber was geschieht mit den abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarungen ? Vielen Dank im Voraus, Gruß ellsa
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