Erstellt am 10.11.2009 um 21:14 Uhr von jolngu
Wenn du der Meinung bist das selbst klären zu können dann mach es. Der BRV ist nur das Sprachrohr des BR und dir nicht übergeordnet oder der alleinregler für die nöte der MA.
Erstellt am 10.11.2009 um 21:17 Uhr von gewerkschafter
Zunächst mal, an welches BRM sich ein AN wendet - das ist seine Entscheidung. Keiner ist gezwungen, den oder die BRV anzusprechen.
So und da erschliessen sich mir zwei Alternativen, nämlich:
- Der Betriebsrat ist zuständig (Urlaub in 87 BetrVG und AN-Beschwerden nach 85). Dann muß der AN auch den BRV ansprechen, den der vertritt den Rat nach aussen und "nimmt entgegen".
Dass das Gremium insgesamt darüber berät, ist wohl selbstredend....
- oder es ist ein pers. Interesse des MA. Dann ist der BR formal nicht zuständig und der AN bittet quasi einen Kollegen um Hilfe. Wie "inoffiziell gewichtig" der BR seine Funktion dann 'benutzt', bleibt eine Gradwanderung und hängt m.E. auch stark von Erfahrung und Betriebsbekanntheit ab.
Zum mangelndem Vertrauen zu Eurem BRV: Warum, interessiert hier nicht, aber dem "warum" solltest Du Dir selbst klar werden und dann: Reden hilft. Auch wenn die Fetzen fliegen werden, einer sachlichen Auseinandersetzung solltest Du Dich stellen.
Erstellt am 10.11.2009 um 21:39 Uhr von ridgeback
@karlk,
siehe § 85 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG.
Erstellt am 11.11.2009 um 07:27 Uhr von neskia
Beschwerden an den Betriebsrat "klärt" weder der BRV noch ein einzelnes Mitglied.
Über die Behandlung von Beschwerden entscheidet das Gremium.