Sonderbefristung bei Elternzeitüberbrückung?
Der befristete Vertrag einer MA läuft Anfang des nächsten Jahres nach 2jähriger Befristung aus. Nun müsste zur Überbrückung eines weiteren MA der sich in Elternzeit befindet wieder ein neuer MA eingestellt werden. Gibt es eine Art Sondergesetzt, welches uns erlaubt die alte MA nochmals, für die Vertretung der Elternzeit (2JAhre), zu befristen
Community-Antworten (4)
09.11.2009 um 23:01 Uhr
Sonnenscheinchen, Du brauchst kein Sondergesetz. Das TzBfG lässt das zu. Eine Befristung mit Sachgrund ist auch nach 2 jähriger Befristung mit / ohne Sachgrund möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Nr. 3
09.11.2009 um 23:07 Uhr
Nein, "Sondergesetze" gibt es wohl kein, aber das ist wohl auch nicht notwendig. Die (erste) Befristung war mit oder ohne Grund; dahingestellt.
Für die zweite Befristung gibt es einen Grund: die Elternzeitvertretung. Und begründete Befristungen kann man so oft wie will. Vgl TzBfg, u.a. §14.
09.11.2009 um 23:10 Uhr
gewerkkschafter (jetzt mit 2x k, also noch'n Anderer) Wie schön, dass wir uns einig sind!
09.11.2009 um 23:23 Uhr
tippfehlerteufel und turbotastatur :-( ein k stimmt schon.