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Sonderbefristung bei Elternzeitüberbrückung?

S
Sonnenscheinchen
Jan 2018 bearbeitet

Der befristete Vertrag einer MA läuft Anfang des nächsten Jahres nach 2jähriger Befristung aus. Nun müsste zur Überbrückung eines weiteren MA der sich in Elternzeit befindet wieder ein neuer MA eingestellt werden. Gibt es eine Art Sondergesetzt, welches uns erlaubt die alte MA nochmals, für die Vertretung der Elternzeit (2JAhre), zu befristen

4.00004

Community-Antworten (4)

N
nicoline

09.11.2009 um 23:01 Uhr

Sonnenscheinchen, Du brauchst kein Sondergesetz. Das TzBfG lässt das zu. Eine Befristung mit Sachgrund ist auch nach 2 jähriger Befristung mit / ohne Sachgrund möglich.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Nr. 3

G
gewerkkschafter

09.11.2009 um 23:07 Uhr

Nein, "Sondergesetze" gibt es wohl kein, aber das ist wohl auch nicht notwendig. Die (erste) Befristung war mit oder ohne Grund; dahingestellt.

Für die zweite Befristung gibt es einen Grund: die Elternzeitvertretung. Und begründete Befristungen kann man so oft wie will. Vgl TzBfg, u.a. §14.

N
nicoline

09.11.2009 um 23:10 Uhr

gewerkkschafter (jetzt mit 2x k, also noch'n Anderer) Wie schön, dass wir uns einig sind!

G
gewerkschafter

09.11.2009 um 23:23 Uhr

tippfehlerteufel und turbotastatur :-( ein k stimmt schon.

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