Erstellt am 29.10.2009 um 18:55 Uhr von Lotte
bandit,
sie ist ja nicht gottgegeben sondern der BR hat sie gewählt. Und so lange sie keine leitende Angestellte und Betriebsratsmitglied ist, geht das.
Wenn Du meinst, dass sie leitende Angestellte ist, solltest Du zusehen, dass Du für die nächste Wahl in den Wahlvorstand gelangst.
Erstellt am 29.10.2009 um 20:24 Uhr von erwin
@bandit
.....und den kollegen die keine übestunden machen wollen mit kündigung drohen
Drohen darf keiner und ein BRM oder noch arger Ein BRV darf/ sollte dieses erst recht nicht.
Man sollte mit beroffenen/ bedrohten Koll. einmal reden und diese anregen eine ganz offizielle Beschwerde beim BR gem. § 85 einzureichen.
Es wäre dann ja einmal von Interesse wie der / die BRV dazu sich im Gremium äußert, denn der BR MUSS diese Beschwerde ja behandlen.
Ihr solltet euch als BR einmal überlegen ob ein BRM welche sich so verhält wirklich der/die richtige BRV ist. Man kann ja eine/n neuen BRV wählen.
Erstellt am 30.10.2009 um 16:03 Uhr von tabularasa
Ihr seid schon Helden!
IHR habt doch euren Vorsitzenden selbst gewählt.
Ein Gewissenskonflikt ist bei dieser Konstellation unvermeidbar. Sowohl der BR als auch besonders die Vorsitzende hätte dies vor der Wahl des Vors. bedenken sollen.