Erstellt am 20.10.2009 um 17:33 Uhr von Troisdorfer
Was lasst ihr da mit euch machen ???
KURZARBEI ist nicht zum Lohnkosten senken gedacht,ruft
bei der AFA an und warum lässt dir Gewerkschaft zu wünschen übrig .
Ist das Uraubsgeld und auch das Weihnachtsgeld Tarifvertraglich geregelt ???
Erstellt am 20.10.2009 um 18:00 Uhr von festländerin
@Troisdorfer
Danke für die Antwort.
Kurzarbeit ist dazu da, Entlassungen zu vermeiden.
Der Gewerkschaftssekretär hat in Zusammenarbeit mit uns als BR einen Fragenkatalog zur Bewertung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Situation durch den BR ausgearbeitet.
Wir können nichts dergleichen tun, denn die GL hat und will uns die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Gestern gab es mit allen Vorgesetzten aus der jeweiligen Abteilung ein Gespräch mit der GL indem gesagt wurde, dass sie (GL) nicht mehr weiterwissen und dass es auf Entlassungen hinauslaufen wird.
Das Urlaubsgeld und auch das Weihnachtsgeld ist in unserem Haus- und Anerkennungstarifvertrag geregelt.
Gewerkschaft: Die bräuchten wir im Moment fast jeden Tag bei uns in der Firma, weil es jeden Tag was Neues gibt. Wir fühlen uns mit der Situation überfordert und sogar ein bisschen von der GL erpresst.
Erstellt am 20.10.2009 um 18:33 Uhr von Troisdorfer
Ich denke das Die Gewerkschaft nicht so schnell über das Urlaubsgeld
und auch nicht auf das Weihnachtsgeld verhandelt,verhandlungen werden
vieleicht erst dann statt finden sollte der AG nachweisen das es der Firma
tatsächlich schlecht geht !
Ein ganz anderes Thema ist die Einsparung von Sonderzahlungen
um Arbeitsplätze zu sicher,wie möchte der AG das machen,eure Wirtschaftliche
lage ist eh schon schlecht,darum auch die Kurzarbeit ....
Ihr solltet auf jedenfall darauf hinarbeiten das die Kurzarbeit verlängert wird,auf
gespräche um Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld solltet ihr euch nicht einlassen da ihr darüber überhaubt nicht verhandeln dürft,das dürfen nur die Tarifpartner ,sprich GEW/AG !
MFG Troisdorfer
Erstellt am 20.10.2009 um 21:04 Uhr von jolngu
Eine frage die sich auch stellt ist die Anzahl der Beschäftigten AN (101) und ob ihr nicht einen Wirtschaftsausschuß haben müßt. Dem muß der AG die Wirtschaftlichen Fakten vorlegen und dieser unterrichtet dann den BR.
Erstellt am 20.10.2009 um 23:06 Uhr von DerAlteHeini
festländerin
Da Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit einem Haus- und Anerkennungstarifvertrag geregelt werden, müssen die Tarifvertragspartner bemüht werden.
Diese sind die Ansprechpartner der GL.
Der BR hat hier keinerlei Rechte.
Weist die GL den Tarifpartnern seine finanzielle Notlage nicht nach, so werden diese auch nicht in Verhandlungen eintreten.
Der BR sollte der GL schriftlich mitteilen,
dass das Anliegen vom BR sorgfältig geprüft wurde und der BR leider keinerlei rechtliche Möglichkeiten sieht, den Verhandlungen der zuständigen Tarifpartner vor zugreifen.
Da der BR NICHT ZUSTÄNDIG ist, kann er mit dieser Forderung auch nicht erpresst werden. Will der AG mit dem BR über Reduzierung oder Streichung der tariflich festgelegten Zulagen verhandeln, sollte der BR die Verhandlungen, da nicht zuständig, zurückweisen.
Droht die GL mit Kündigungen von Arbeitnehmern, so sollte der BR die GL umgehend schriftlich auffordern in Verhandlungen über einen Sozialplan/Interessenausgleich einzutreten. Dazu sollte dann auch ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
Nicht vergessen, alle o.g. Handlungen setzen einen ordnungsgemäßen Beschluss voraus.
Bevor ihr mit dem Sozialplan aktiv werdet, solltet ihr euch hier schlau machen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialplan
http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich#Begriff_und_Zweck_des_Interessenausgleichs