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Neueinstellung trotz Kurzarbeit

F
Fascinatra
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsratsmitglied und würde gerne wissen, ob folgender Fall rechtlich zu vertreten ist: unsere Firma hat von Juni bis Dezember diesen Jahres 50% Kurzarbeit angemeldet, wurde auch so durchgeführt, bis auf Oktober, ab November soll wieder kurz gearbeitet werden. Nun wurden wir darüber informiert, dass am 1.November ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden soll (in einer Abteilung, in keine Kurzarbeit gemacht wird, aber in der 2 Kollegen betriebsbedingt zu Ende Mai/Juni gekündigt wurde). Die Kollegen, die von der Kurzarbeit betroffen sind, werden zu recht fragen, ob dies rechtens ist. Für eine Information wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (2)

M
Mainpower

20.10.2009 um 17:48 Uhr

Hallo, das kann schon sein. In der Produktion wird kurz gearbeitet weil zu wenig Aufträge. Im Verkauf , Aussendienst wird aufgestockt um Aufräge rein zu holen.

A
AlterMann

20.10.2009 um 17:57 Uhr

Hallo Fascinata, gab es denn eine interne Stellenausschreibung. Wären kurzarbeitende Mitarbeiter interessiert und in der Lage, auf die freie Stelle zu wechseln? Wenn ja, dann könnte man die Neueinstellung ablehnen mit dem Hinweis darauf, dass die berechtigten Interessen der AN verletzt sind.

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