Bei uns wird auch am Sonntag gearbeitet. Nun sollen die Hälfte der Sonntagsdienste im Sekretariat gestrichen werden. Nicht weil es die Arbeitslage erfordert, sondern weil man so Geld sparen möchte.
Die Arbeitszeitänderung würde enorme Nachteile nach sich ziehen. Die Kollegen der Sekretärinnen müssten deren Arbeit übernehmen bzw. es soll am Freitag "vorgearbeitet" werden, jedoch ohne dass Überstunden anfallen dürfen.

Wie könnten wir einen Einspruch begründen?
Wir sind ein Tendenzbetrieb. Gibt es hierbei etwas zu berücksichtigen?