Erstellt am 19.10.2009 um 14:21 Uhr von Petrus
Da lt. Gesetz am Sonntag nur gearbeitet werden darf, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, hat der Chef erstmal die positiven Argumente auf seiner Seite, am Freitag "vorarbeiten" zu lassen.
Ansonsten unterliegt der Dienstplan eurer Mitbestimmung (Ich glaube nicht, dass §87(1)Nr.2 BetrVG dem Tendenzschutz unterliegt...) Und dass durch die Dienstplanumgestaltung keinerlei Überstunden entstehen, sollte auch euer Anliegen bleiben.
Eine Möglichkeit wäre ja eine "Probephase" zu vereinbaren, in der getestet wird, ob man wirklich die Hälfte der Arbeit verlagern kann. (Wenn die MA dann durch Selbstausbeutung dem Chef beweisen, dass er recht hat, statt Arbeit dann eben liegenzulassen - dan hat der Chef wohl leider recht :-( )
Erstellt am 19.10.2009 um 14:31 Uhr von langsamer
so einfach ohne BR geht das ja nicht. Ihr müßt da schon zustimmen.
Nur ob eure Argumente überzeugen, insbesondere wenn es streitig wird, mag ich doch sehr bezweifeln. Sonntagsarbeit soll schließlich die absolut die Ausnahme sein