Hallo Kollegen,

in unser Firmer, kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass unsere "vereinbarte Lohnzahlungen" (BV) zu spät auf den Empfängerkonten eingehen. (bis zu 4 Tage)
Wir haben in einer BV, aus dem jahre 2007 geregelt, dass der Lohn in 2 Phasen gezahlt wird.
1. Phase: Abschlagszahlung von 90% bis zum 28. des laufenden Monats!
2. Phase: Abschlagszahlung bzw. Restzahlung inkl. Zuschläge bis spätestens zum 10. des Folgemonats.

Hier hat sich nun gezeigt, dass die Firma, es mit der Restzahlung nicht so ernst meint. Jedoch ist hier zu erwähnen, dass viele unserer Kollegen, auf die Restzahlung angewiesen ist.

Wir, der GBR, haben nun die BV- "Zahlung des Entgelts" gekündigt, mit dem Hintergrund, eine neue zu verabschieden, und einen Passus mit einzufügen, dem die Mitarbeiter vor verspäteten Lohn / Gehaltszahlungen schützen soll.
Also gewisse Saktionen, gegen den Arbeitgeber.

Nun zu meiner Frage:

Was ist zulässig?
Müssen wir solche Tatsachen hinnehmen?
Wir haben doch auch in diesem Punkt ein gewissen Mitspracherecht!

Bitte nur ernstgemeinte Antworten.

Danke an Euch im Voraus!!!

BRMUC