Erstellt am 12.10.2009 um 16:15 Uhr von Kölner
@Fragen
Das ist natürlich ein Humbug! Eine Stundenreduzierung bedingt nicht unbedingt eine Reduzierung der Urlaubstage. Die 5 Tage Woche bleibt ja...
Erstellt am 12.10.2009 um 16:22 Uhr von DonJohnson
Oh Mist, bin zu spät, ich wollte doch mal wieder was zu nem "pille palle Thema" schreiben - sonst komme ich ja nciht zu Wort hier und nun hast du mir das weg genommen Kölner - wie kannst du nur? :-((((
Erstellt am 12.10.2009 um 17:06 Uhr von tiktak
@Fragen
@Kölner,DonJohnson
10% von 40 = 4 40-4=35???
Wie lang ist den Kollege in Betrieb?
Was steht in seinem AV?
tik-tak
Erstellt am 12.10.2009 um 17:11 Uhr von DonJohnson
@tiktak
*10% von 40 = 4 40-4=35???*
Ja nun, wollen wir uns bitte nciht wegen der Rechenkünste des AG, oder wem auch immer, streiten.
Die Stundenzahl hat aber ja wohl nichts mit dem Urlaub zu tun, oder siehst du das anders?
Erstellt am 12.10.2009 um 18:14 Uhr von nicoline
Fragen
Die Reduzierung des Urlaubs ist bei gleichzeitiger Reduzierung der Wochenarbeitstage zulässig.
BAG 9 AZR 314/97 28.04.98
Bleibt es bei der 5 Tage Woche, bleibt es auch bei der Anzahl der Urlaubstage.
Erstellt am 12.10.2009 um 18:23 Uhr von Immie
@tiktak
...Wie lang ist den Kollege in Betrieb?
Was steht in seinem AV?...
Wenn du schon so fragst, vermisse ich aber doch die "grundsätzlich" wichtigen Fragen um diese Frage zu beantworten...
Wie oft warst du mit dem Chef essen?
Wann musst du morgens aufstehen um pünktlich auf der Arbeit zu sein?
Duscht du morgens? Wenn ja... mit Haare oder ohne Haare?
Denkst du das Gebrauch von Wattestäbchen schädlich ist?
...
Erstellt am 12.10.2009 um 18:34 Uhr von DonJohnson
Immie
Da diese Fragen so wichtig scheinen, antworte ich mal für meine Person, ok?
- 0 mal
- ich stehe um 5:15 Uhr auf, könnte aber später und wäre noch immer pünktlich
- ja - mit
- je nachdem wofür sie gebraucht werden
;-)))
Erstellt am 12.10.2009 um 19:45 Uhr von tiktak
@ Immie
Danke DonJohnson,aber ich muss sagen warum solche Fragen.Immie weißt nicht
was ist 1/12. Wollte nur sicher sein dass die Wartezeit zum Erwerb des vollen Jahresurlaubsanspruches erfüllt ist.Sonst konnte der BR sehr hart auf dem Boden landen.
Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den Mindesturlaub. Der tatsächliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
tik-tak
Erstellt am 12.10.2009 um 21:43 Uhr von DonJohnson
@tiktak
Und was hat das damit zu tun? Die Arbeitstage bleiben gleich - und der Urlaub wird nciht an stunden gemessen sondern an den Tagen...
Erstellt am 12.10.2009 um 22:11 Uhr von Immie
@tiktak
...Immie weißt nicht was ist 1/12...
1/12 von was? Von einem Urlaubsanspruch der anteilig nicht gerechnet werden muss,
weil sich aber auch rein gar nichts ändert?
Oder meinst du die Bruchrechnung an und für sich, welche ja auch nur eine Aussage über ein "Verhältnis" macht, welche wir hier überhaubt nicht brauchen?
Erstellt am 13.10.2009 um 11:22 Uhr von tiktak
@DonJohnson
"Und was hat das damit zu tun? Die Arbeitstage bleiben gleich - und der Urlaub wird nciht an stunden gemessen sondern an den Tagen...
Antwort 9 Erstellt am 12.10.2009 - 21:43 von DonJohnson "
Nicht unbedingt!
Wenn ich 8 Stunden arbeite,5 Tagen pro Woche habe ich sagen wir 30 Tagen Urlaub.
So weit so gut.
Aber wenn ich 3.5 Stunden arbeite,5 Tagen pro Woche aber keine 400 € Job dann wird mein Urlaubsanspruch in AV geregelt die nicht unter der gesetzliche Mindesturlaub liegen darf.
Also ich arbeite auch 5 Tagen
Oder rede ich quatsch?
tik-tak
Erstellt am 13.10.2009 um 11:40 Uhr von DonJohnson
tiktak
Ich versuche gerade dein Konstrukt, oder das was du damit aussagen willst, zu verstehen - mir gelingt es aber leider nciht. Erkläre mal bitte noch genauer...
Erstellt am 13.10.2009 um 11:48 Uhr von Immie
@tiktak
...Oder rede ich quatsch?...
Ich fürchte "Ja"...
Wann warst du das letzte mal beim Uhrmacher oder Zahnarzt?
Erstellt am 13.10.2009 um 11:56 Uhr von DonJohnson
Immie
Hast du verstanden was tiktak meinte? Ich net. Bin wohl zu blond ;-)))
Eigentlich sprach er doch vom Urlaubsanspruch aber nciht um den veränderten, oder sehe ich das auch falsch? Was das mit der Frage zu tun hat, verstehe ich nciht, auch nciht mit einer geänderten Stundenzahl bei gleichbleibender Arbeitstagszahl...
Auch sehe ich aus seinem Konstrukt nicht, dass es Möglichkeiten gibt, die Urlaubszahl von der Stundenzahl abhängig zu machen...
Erstellt am 13.10.2009 um 14:13 Uhr von tiktak
So schon wieder ich
Frage wurde so gestelt,also MA wollte seine Arbeitsstunde kürzen,nicht der AG.
AG sagt dann,momentmal,du willst kürzer arbeiten dann wird dein AV so geändert
das du stat 30 Tagen Urlaub ,hast noch 29 Urlaub.Laut BUG darf er es.
Klar nur möglich wenn es kein TV gibt,weil wie gesagt Bundesurlaubsgesetz regelt nur
den Mindesturlaub und mit 29 oder 27 Tagen liegt er noch immer über.
Wo ist das Problem?
@ Immie
Warum fragst du für mein Zahnarzt,ich will dich so oder so nicht küssen.
tik-tak
Erstellt am 13.10.2009 um 14:30 Uhr von DonJohnson
Mal ganz ehrlich - dein Konstrukt kann man aus der Frage echt nciht raus lesen... Bitte lies es dir noch mal genau durch ;-)))
Erstellt am 13.10.2009 um 15:30 Uhr von Immie
@tiktak
...Warum fragst du für mein Zahnarzt,ich will dich so oder so nicht küssen.
tik-tak...
Toll!
Danke!
Jetzt musste ich an so viele weisse Ponys denken... schon wieder ne Herde.
Kann noch jemand welche gebrauchen?