Erstellt am 11.10.2009 um 14:42 Uhr von kriegsrat
du solltest dich ausgiebig mit den §§ 111 ff BetrVG befassen.......
und , das schließe ich aus der art deiner fragestellung, auf jeden fall einen sachverständigen hinzuziehen (§ 80 BetrVG).......
da überrollt dich offenbar ein thema, mit dem du dich bisher nicht mal ansatzweise beschäftigt hast.....