Einigungsstelle/Abfindungen erzwingbar
wer weiß bescheid ?
Eine selbstständige GmbH wird geschlossen Sie gehört einem Konzern an mit dutzenden anderen GmbHs wir als Betriebsrat verhandelen demnöächst einen Sozialplan über Einigungsstelle Laut Konzern ist die GmbH jedoch pleite, können trotzdem über die Einigungsstelle Abfindungen für die Mitarbeiter erreicht/vereinbart werden ? Inwieweit kann da der Einigungsstellenvorsitzende Einfluß nehmen bzw. den Konzern zur zahlung von Abfindungen zwingen oder vielleicht zum Anbieten von Ersatzarbeitsplätzen (wären im Konzern vorhanden)?
Community-Antworten (8)
09.10.2009 um 19:09 Uhr
Wenn die GmbH jünger als 4 Jahre ist, ist der Sozialplan nicht erzwingbar.
Wenn man euch im Rahmen der Sozialplanverhandlungen Abfindungen zusagt, aber der Mutterkonzern die ganze Kohle hat, dann solltet ihr darauf bestehen, daß die Mutter dem Sozialplan beitritt und GmbH und Mutter-AG als Gesamtschuldner für die Abfindungen geradestehen.
Problem ist ansonsten, daß im Falle einer Insolvenz ihr von den Abfindungen nichts sehen werdet, keinen Cent, da nicht Insolvenzgesichert (es sei der InsVerwalter vereinbart den Sozialplan, aber soweit seit ihr ja glücklicherweise nicht).
09.10.2009 um 19:18 Uhr
mcdeere,
Insolvenz wurde nicht beantragt, GmbH existiert seit 9 jahren die Verhandlungen führt auf AG-Seite der Arbeitsdirektor des Konzerns sowie der (letzte) Prokurist der GmbH anbieten will man uns gar nichts deshalb meine Frage: Was können wir fordern mit Aussicht auf Erfolg ? welchen Einfluß hat der Einigungsstellenvorsitzende ? könnte es sein, daß wir mit "nichts" aus den Verhandlungen herausgehen?
09.10.2009 um 19:25 Uhr
Geht es um eine Betriebsstillegung? Habt ihr einen versierten BetrVG-Anwalt als Beisitzer auf eurer Seite?
Wie gesagt, unter dem Blickwinkel, daß die GmbH jederzeit Insolvent gehen könnte, muss der Mutterkonzern den Abfindungstopf sichern.
Ansonsten könnt ihr alles fordern, da gibt es keine Regeln. Der AG pokert ja auch und will mit seiner Taktikt, daß die Abfindungen unterhalb des Faktors 0,5 liegen sollen.
Wer hat denn den Einigungsstellenvorsitzenden benannt, der BR oder AG?
09.10.2009 um 19:50 Uhr
Richtig, es geht um eine Betriebsstilllegung und auch richtig, wir haben einen Fachanwalt auf unserer Seite als Beisitzer der Einigungsstellenvorsitzende begelitet uns schon seit ein paar Jährchen bei derartigen Anlässen, und ist ein guter Bekannter unseres Anwalts, schon eher auf unserer Seite Insolvenz wird wohl das letzte sein, das der AG will, dann würden "außenstehende" Einblick erhalten in seine Machenschaften, das soll unter allen Umständen verhindert werden.....
wir würden ja schon jubilieren wenn wenigstens 0,5 als faktor rauskäme, wie gesagt, der AG will keinen Cent bezahlen es ist ja "nichts mehr da" !
09.10.2009 um 20:04 Uhr
Der Punkt ist, ohne versuchten Interessenausgleich und Sozialplan kann die GmbH nicht schließen und inbesondere keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, da ansonsten § 113 Abs. 3 BetrVG droht.
Das bedeutet, daß jeder Monat, der dem vom AG geplanten Ende näher kommt, gewinnt und ihr somit keine Eile habt. Das setzt den AG unter Druck, wenn er bspw. den 31.12.2009 als Schließungsdatum halten will.
Hattet ihr euch nicht die BWA`s und sonstigen Unterlagen der GmbH im Vorfeld der Verhandlungen vorlegen lassen? Dann müßtet ihr doch wissen, wieviel Geld noch da ist und ggfs. wo es hingegangen ist. Was macht der AG mit den Arbeitsplätzen/Produktion werden die auf eine andere GmbH verlagert? Alles Fragen, mit denen ihr den AG hättet schon längst löchern müssen? Und in der Einigungsstelle löchern müßt. Wieviel Vermögen hat die Mutter? Auch eine wichtige Frage. Unterlagen anfordern und Fragen stellen, bis der AG ins schwitzen kommt.
Tip: Der AG soll die BWA oder Jahresabschlüsse vorlegen, die auch gegenüber den Banken vorgelegt hat. Da zeigt sich oft, daß der Laden doch noch Vermögen hat.
Sucht freie Arbeitsplätze im Konzern auf die Ihr gesetzt werden könntet und konfrontiert den AG damit. Stellt wehement die Notwendigkeit der Schließung in Frage und setzt weit oberhalb vom Faktor 0,5 (zB 1,0) an, damit ihr nicht mit 0,25 und einer Deckelung der Abfindung auf 5 TSD-Eus nach hause geht.
Aber diese Dinge müßt ihr mit eurem anwaltlichen Beisitzer genau im Vorfeld besprechen.
09.10.2009 um 20:07 Uhr
. . . wenn Ihr einen versierten Anwalt zur Seite habt, dann sollte dieser doch am ehesten wissen, wie man an die Kohle kommt. Und er wird auch wissen, dass die Aussage, dass "nichts mehr da ist", mit Vorsicht und Mißtrauen zu geniessen ist. Behaupten kann der AG viel . . .
09.10.2009 um 20:21 Uhr
mcdeere, Massenentlassunganzeige ist bereits raus, Betriebsstilllegung steht bereits fest, allen Mitarbeitern wurde gekündigt (2 Mo Kündigungsfrist im Höchstfall laut TV), Anhörungen lagen uns vor, Widersprüche wurden mit anwaltlicher Hilfe formuliert Unterlagen wurden und werden nicht vorgelegt, lediglich dem Einigungsstellenvorsitzenden wurden Unterlagen versprochen
leider kann ich den Konzernnamen nicht nennen, geht aber öfter nach demselben Muster vor, leider auch erfolgreich, von langer Hand geplant und generalstabsmässig ausgeführt, erst mit Angst und Druck arbeiten, dann wenn die meisten Mitarbeiter aus Angst gekündigt haben um mit einem neuen Arbeitsvertrag denselben Job im Konzern zu schlechteren bedingungen in einer neuen GmbH weiterzumachen, die verbliebenen billigst abschieben..... Hauptgrund ist entweder eine Entsorgung eines unbequemen Betriebsrats oder altgedienter Mitarbeiter, oder beides zusammen.....
es ist zum k..........!
Wölfchen, unser Anwalt meinte schon, einfach wirds nicht, da das Vorgehen des AG nicht als diletantisch angesehen werden kann
10.10.2009 um 18:59 Uhr
mcdeere
gefährliches Halbwissen:
"Der Punkt ist, ohne versuchten Interessenausgleich und Sozialplan kann die GmbH nicht schließen und inbesondere keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, da ansonsten § 113 Abs. 3 BetrVG droht."
Gerade weil es diese Norm gibt wird eben in vielen Bundesländern von den Arbeitsgerichten gerade kein Verbot der Durchführung der Betriebsänderung gesehen.
Die wichtigste Frage hast Du hier noch gar nicht gestellt: gibt es Gewinnabführungsverträge mit der Mutter? Beherrschungsvertrag?
Rein nach der Rechtsprechung ist das nämlich der Ansetzungspunkt für eine mögliche Durchgriffshaftung auf den Mutterkonzern. Ansonsten geht es um viel goodwill bei der Mutter.
Außerdem stellt sich mir die Frage, ob hier nicht ein wirtschaftlicher Sachverständiger dringend geboten ist. Den kann die Einigungsstelle ja ggf. beiziehen. Hat eure Seite dies schon beim Einigungsstellenvorsitzenden angeregt? Viele BRs wissen nämlich häufig gar nicht was ggf. noch an möglichen Vermögen da ist. Grundstücke Gebäude Patente Geschmacksmusterschutz etc.
Was rät den Euer Anwalt Euch ganz konkret? Der muss doch auch Ideen entwickeln. Dass er den Einigungstellenvorsitzenden kennt ist erst einmal kein Qualitätsmerkmal, denn das tun sehr viele Anwälte
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