Ich habe eine Frage zum § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall

dort steht unter anderem:
Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der
zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.

Unser Arbeitgeber will die zusätzlichen Wegezeiten nicht übernehmen.
Ich hab gerade keinen Erfurter Kommentar zu Hand. Könnte mir jemand sagen,
war hierüber dort steht?