Verstoss gegen Datenschutzgesetz.
Hallo zusammen, Ich muss jetzt nochmal etwas genau wissen eventuell mit vergleichbarem Urteil.
Der Fall: Einem Azubi wurde aus wichtigem Grund fristlos gekündigt. Während der Kündigungsphase anhäng. Schlichtung auf der IHK hat der BRV ohne Erlaubnis des Azubi Einsicht in seine Personalakte genommen. Danch hat er Daten bzgl. seines Abschlusszeugnis an das BR-Gremium weitergegeben. Als ich (BR-Mitglied) dies bei dem zuständigen GL-Mitglied hinterfragte mit Bezug das Datenschutzgesetz wurde ich auf das übelste beschimft. Der BRV leugnet seine Einsichtnahme trotz schriftlichen und mündlichen Beweiß. Zu meinen Aufgaben als BR gehört auch die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Scheinbar haben beide GL und BRV gegen dieses Gesetz verstossen.
Wie würdet Ihr euch bei diesem hochbrisanten Fall verhalten??
Danke für Euere Meinung Beärle.
Community-Antworten (10)
04.10.2009 um 13:34 Uhr
Beärle, was sagt denn der Betroffene dazu?
04.10.2009 um 14:20 Uhr
@Beärle, das geht garnicht.... schau mal ganz unten, unter Einsichtnahme BRM/Praxis-Tipp
habe jetzt bewusst nach einem AN-freundlichen Link gefischt....
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Die%20Personalakte
04.10.2009 um 18:50 Uhr
zu dem betroffenen Azubi sei erwähnt:
- Wurde zur fristl. Kündigung vom BR nicht gehört.
- 3 tagesfrist wurde per Stillschweigen abgesessen.
- JAV wurde um Stillschweigen "gebeten".
- Beschlussfindung im Umlaufverfahren. Ohne Stimmen der JAV.
- Einsichtnahme ohne Befugnis in seine Personalakte.
- Keine Tagesordnung, Sitzungsprotokoll zur Sache. Was der Betroffene zu diesem sagt könnt Ihr euch ja denken.
Leider konnte ich in diesem Fall nichts tun da ich zu diesem Zeitpunkt 1 Nachrücker war und nicht informiert wurde. Bin nun wieder ordtl. Mitglied Gruß Beärle
04.10.2009 um 19:07 Uhr
Beärle, warum wurde der Azubi fristlos gekündigt? Aber von der AG Seite ist die Anhörung ordnungsgemäss gelaufen?
04.10.2009 um 19:42 Uhr
Wiederholtes fehlen in der BS. Nach einer AM fristlos aus wichtigem Grund. BR wurde von AG informiert.
Meine Frage aber nochmals. Begeht eine GL eine Straftat in der er Bestandteile (Zeugnisse) einer Personalakte an Dritte (BRV) unbefugt zur Einsicht übergibt. Der Personalchef sollte doch wenigstens über Datenrechtliche sowie der besonnderen Schutzwürdigkeit der Daten Bescheid wissen. Größe des UN 750 MA. Hat mir da vieleicht jemand ein BGH Urteil oder vergleichbares. Gruß Beärle.
04.10.2009 um 19:45 Uhr
@Beärle Worum geht es dir? Der GL etwas nachzuweisen? Oder dem Azubi helfen? Welches Lehrjahr?
04.10.2009 um 19:51 Uhr
@Beärle Und wenn du Immies Frage beantwortest, dann bitte eine klitze kleine von mir auch noch. Du hast geschrieben *Leider konnte ich in diesem Fall nichts tun da ich zu diesem Zeitpunkt 1 Nachrücker war und nicht informiert wurde. Bin nun wieder ordtl. Mitglied *
Was bedeutet "wieder"???
05.10.2009 um 19:12 Uhr
@Immie, @DonJohnson,
Dem Azubi kann nach dem Vergleich IHK lt. IGM nicht mehr geholfen werden. Er käme ins dritte Lehrjahr.
Ich möchte der GL in den .... treten.
Ich bin Gründungsmitglied des BR, in der letzten Wahl wurde ich erster Nachrücker. Bin nach Ausscheiden von ordtl.Mitglied nun wieder Vollmitglied.
Gruß Beärle
07.10.2009 um 14:45 Uhr
da kommt nicht viel bei raus... den Tritt würde ich lieber mal vergessen.
Wenn dann hat sich der BR genauso falsch verhalten wie der AG...
07.10.2009 um 21:16 Uhr
Dennoch sollten geltende Gesetzt nach §80 Abs.1 überwacht und eingehalten werden. Die gilt auch und insbesonndere für das Datenschutzgesetz.
Soll ein BR nun den Tritt vergessen oder austeilen. Oder ist die unerlaubte Einsichtnahme der Personalakte durch den BRV beim Azubi eher als Kavaliersdelikt zu werten , und schließt eine Einsichtnahme anderer Mitarbeiter aus ???
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