Erstellt am 04.10.2009 um 11:34 Uhr von ridgeback
Beärle,
was sagt denn der Betroffene dazu?
Erstellt am 04.10.2009 um 12:20 Uhr von pirat
@Beärle,
das geht garnicht....
schau mal ganz unten, unter Einsichtnahme BRM/Praxis-Tipp
habe jetzt bewusst nach einem AN-freundlichen Link gefischt....
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Die%20Personalakte
Erstellt am 04.10.2009 um 16:50 Uhr von Beärle
zu dem betroffenen Azubi sei erwähnt:
1. Wurde zur fristl. Kündigung vom BR nicht gehört.
2. 3 tagesfrist wurde per Stillschweigen abgesessen.
3. JAV wurde um Stillschweigen "gebeten".
4. Beschlussfindung im Umlaufverfahren. Ohne Stimmen der JAV.
5. Einsichtnahme ohne Befugnis in seine Personalakte.
6. Keine Tagesordnung, Sitzungsprotokoll zur Sache.
Was der Betroffene zu diesem sagt könnt Ihr euch ja denken.
Leider konnte ich in diesem Fall nichts tun da ich zu diesem Zeitpunkt 1 Nachrücker war und nicht informiert wurde.
Bin nun wieder ordtl. Mitglied Gruß Beärle
Erstellt am 04.10.2009 um 17:07 Uhr von Immie
Beärle,
warum wurde der Azubi fristlos gekündigt?
Aber von der AG Seite ist die Anhörung ordnungsgemäss gelaufen?
Erstellt am 04.10.2009 um 17:42 Uhr von Beärle
Wiederholtes fehlen in der BS. Nach einer AM fristlos aus wichtigem Grund.
BR wurde von AG informiert.
Meine Frage aber nochmals. Begeht eine GL eine Straftat in der er Bestandteile
(Zeugnisse) einer Personalakte an Dritte (BRV) unbefugt zur Einsicht übergibt.
Der Personalchef sollte doch wenigstens über Datenrechtliche sowie der besonnderen
Schutzwürdigkeit der Daten Bescheid wissen. Größe des UN 750 MA.
Hat mir da vieleicht jemand ein BGH Urteil oder vergleichbares.
Gruß Beärle.
Erstellt am 04.10.2009 um 17:45 Uhr von Immie
@Beärle
Worum geht es dir?
Der GL etwas nachzuweisen? Oder dem Azubi helfen?
Welches Lehrjahr?
Erstellt am 04.10.2009 um 17:51 Uhr von DonJohnson
@Beärle
Und wenn du Immies Frage beantwortest, dann bitte eine klitze kleine von mir auch noch. Du hast geschrieben *Leider konnte ich in diesem Fall nichts tun da ich zu diesem Zeitpunkt 1 Nachrücker war und nicht informiert wurde.
Bin nun wieder ordtl. Mitglied *
Was bedeutet "wieder"???
Erstellt am 05.10.2009 um 17:12 Uhr von Beärle
@Immie, @DonJohnson,
Dem Azubi kann nach dem Vergleich IHK lt. IGM nicht mehr geholfen werden.
Er käme ins dritte Lehrjahr.
Ich möchte der GL in den .... treten.
Ich bin Gründungsmitglied des BR, in der letzten Wahl wurde ich erster Nachrücker.
Bin nach Ausscheiden von ordtl.Mitglied nun wieder Vollmitglied.
Gruß Beärle
Erstellt am 07.10.2009 um 12:45 Uhr von linuslinux
da kommt nicht viel bei raus... den Tritt würde ich lieber mal vergessen.
Wenn dann hat sich der BR genauso falsch verhalten wie der AG...
Erstellt am 07.10.2009 um 19:16 Uhr von Beärle
Dennoch sollten geltende Gesetzt nach §80 Abs.1 überwacht und eingehalten werden.
Die gilt auch und insbesonndere für das Datenschutzgesetz.
Soll ein BR nun den Tritt vergessen oder austeilen.
Oder ist die unerlaubte Einsichtnahme der Personalakte durch den BRV beim Azubi eher als Kavaliersdelikt zu werten , und schließt eine Einsichtnahme anderer Mitarbeiter aus ???