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Einstellung unter Missachtung der BR-Vorgaben

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Und noch eine Frage: Im Frühjahr dieses Jahres erhielten wir eine Anhörung über die Einstellung eines neuen MAs. Wir teilten mit, dass wir zustimmen, und zwar unter dem Vorbehalt, dass der neue Kollege in Stufe XY und Arbeitszeit Z Std. eingestellt wird. Nun haben wir erfahren, dass der Neue einen Arbeitsvertrag über mehr wöchentliche Stunden erhalten und unterschrieben hat. Was können wir tun? Korrektur des Arbeitsvertrages verlangen unter Androhung von § 101 BetrVG§. Was könnte das für den Neuen bedeuten? Ggf. Verlust des Arbeitsvertrags?

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

04.10.2009 um 13:09 Uhr

@seesee, dass der BR Bedingungen stellen kann, ist nicht vorgesehen. Wenn es in eurem Betrieb Eingruppierungsrichtlinien gibt, hat der AG sich daran halten. Verstöße hier gegen wären aber auch kein Grund der Einstellung zu widersprechen. Bei der vereinbarten Stundenzahl ist der BR außen vor. Die Widerspruchsgründe bei Einstellungen sind im § 99 BetrVG abschließend aufgezählt.

Fazit: wegen Fehlen eines begründeten Widerpruchs habt ihr der Einstellung zugestimmt.

Die Gültigkeit von Arbeitsverträgen hängt nicht von der Zustimmung des BR ab, außer es ist im Arbeitsvertrag vereinbart. Möglich ist sogar dass ein AN Lohnansprüche haben kann und wegen fehlender Zustimmung des BR nicht beschäftigt werden darf.

S
seesee

04.10.2009 um 23:19 Uhr

Und § 99 Abs. 2 Nr. 1? Der BR kann die Zustimmung verweigern, wenn die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, ... oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder ... verstoßen würde. Tarifvertraglich gilt bei uns die 35-Std.-Woche und die Eingruppierung ist ja auch im TV geregelt.... ???

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