Erstellt am 28.09.2009 um 08:59 Uhr von MonaLisa
@kreta,
dein AG kann sich deinen Wunsch anhören, aber mit dir einen Aufhebungsvertrag MUSS er nicht machen. Du kannst ihn dazu nicht zwingen!
Er kann auf eine ganz normale Kündigung bestehen, wenn du den Betrieb verlassen willlst.
Erstellt am 28.09.2009 um 09:04 Uhr von pirat
@kreta,
ergänzend zu @MonaLisa, was Deine 1. Frage anbetrifft
lies mal hier.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/rueckzahlung_weihnachtsgeld.php
Erstellt am 28.09.2009 um 09:49 Uhr von McDeere
lass dich am Besten rechtlich beraten. Anwalt oder Gewrkschaft. So ein Aufhebungsvertrag ist nicht ohne.
Du kannst grundsätzlich auch im Aufhebungsvertrag vereinbaren, daß das Weihnachtsgeld nicht zurückzuzahlen ist. Das musst halt alles im Einzelnen mit der Personalabteilung ausgekaspert werden.
Wenn der AG keine Aufhebung will, muss du in der Tat kündigen.
Erstellt am 28.09.2009 um 10:02 Uhr von galaxy
@kreta
1.) sollte bei dir der Tarifvertrag TVöD-K angewandt werden, dann besteht keine Rückzahlungspflicht im Gegensatz zum "alten BAT", dort musste man noch am 01.04. des Folgejahres beschäftigt sein um einer Rückzahlung zu entgehen. Sollte er bei dir nicht angewendet werden, dann musst du in dem für dich gültigen TV nachsehen, was dort geschrieben steht.
2.) dazu haben die Kollegen schon alles gesagt......