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Aufhebungsvertrag und seine Folgen

K
kreta
Feb 2019 bearbeitet

Hallo alle zusammen

Ich möchte zum 31.12. meinen Arbeitsvertrag aufheben. Meine Fragen sind

  1. muß ich mein Weihnachtsgeld dann zurückzahlen und 2. kann der Arbeitgeber mein Aufhebungsvertrag zurückweisen. Ich arbeite in einem Krankenhaus (Klinikum)
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Community-Antworten (4)

M
monalisa

28.09.2009 um 10:59 Uhr

@kreta, dein AG kann sich deinen Wunsch anhören, aber mit dir einen Aufhebungsvertrag MUSS er nicht machen. Du kannst ihn dazu nicht zwingen! Er kann auf eine ganz normale Kündigung bestehen, wenn du den Betrieb verlassen willlst.

P
pirat

28.09.2009 um 11:04 Uhr

@kreta, ergänzend zu @MonaLisa, was Deine 1. Frage anbetrifft lies mal hier.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/rueckzahlung_weihnachtsgeld.php

M
McDeere

28.09.2009 um 11:49 Uhr

lass dich am Besten rechtlich beraten. Anwalt oder Gewrkschaft. So ein Aufhebungsvertrag ist nicht ohne.

Du kannst grundsätzlich auch im Aufhebungsvertrag vereinbaren, daß das Weihnachtsgeld nicht zurückzuzahlen ist. Das musst halt alles im Einzelnen mit der Personalabteilung ausgekaspert werden.

Wenn der AG keine Aufhebung will, muss du in der Tat kündigen.

G
Galaxy

28.09.2009 um 12:02 Uhr

@kreta 1.) sollte bei dir der Tarifvertrag TVöD-K angewandt werden, dann besteht keine Rückzahlungspflicht im Gegensatz zum "alten BAT", dort musste man noch am 01.04. des Folgejahres beschäftigt sein um einer Rückzahlung zu entgehen. Sollte er bei dir nicht angewendet werden, dann musst du in dem für dich gültigen TV nachsehen, was dort geschrieben steht. 2.) dazu haben die Kollegen schon alles gesagt......

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