Erstellt am 08.09.2020 um 08:56 Uhr von Kjarrigan
"Welche Schritte folgen jetzt?"
vom BR: keine - der hat ja die Ablehnung bereits bekommen
vom AN: AG anschreiben und die Höhergruppierung fordern - bei Ablehnung klagen
Erstellt am 08.09.2020 um 09:11 Uhr von moreno
Oder die höherwertige Tätigkeit nicht mehr machen. Soll sich der AG doch jemand anderes suchen wenn er nicht bereit ist dies zu vergüten!
Erstellt am 08.09.2020 um 10:39 Uhr von celestro
"Oder die höherwertige Tätigkeit nicht mehr machen. Soll sich der AG doch jemand anderes suchen wenn er nicht bereit ist dies zu vergüten!"
Ich würde die 6 Wochen jedenfalls bezahlt bekommen wollen. Daher ... BEIDES! Den AG auffordern, die Zahlung zu leisten und dann klagen und darauf hinweisen, das ich ab sofort die Tätigkeit nicht mehr mache, wenn sie nicht entsprechend bezahlt wird.
Erstellt am 08.09.2020 um 10:52 Uhr von moreno
Na klagen würde ich nicht, dass wäre mir zu stressig für den Betrag. Aber das muss der Kollege dann ja selber wissen.
Erstellt am 08.09.2020 um 13:34 Uhr von Challenger
Es wäre zu überlegen, ob die MA'rin das ganze vielleicht über das Beschwerderecht nach §84 BetrVG in Schwung bringen kann. Denn sie wurde ja vom Arbeitgeber durch die Weigerung einer Zusatzvergütung für die höherwertige Tätigkeit zunächst benachteiligt und/oder ungerecht behandelt
Erstellt am 08.09.2020 um 13:45 Uhr von JungBR
Vielen Dank an alle ?
Nach $84 BetrVG hatte ich bereits auch in Erwägung gezogen, nun wird leider die Kollegin sich nicht darauf stürzen....
Könnte man das Anschreiben des BR nicht bereits wie $85/2 BetrVG behandeln in dem wir sagen ist für uns als Thema nicht geklärt oder erledigt?
Erstellt am 08.09.2020 um 15:02 Uhr von Kjarrigan
Eine Beschwerde wird nichts bringen.
Es geht um eine Leistung die sie erbringt (höherwertige Arbeitsleistung) der AG aber nicht die nach Tarif zustehende Vergütung zahlen möchte.
Das ist eine individuelle Gegenleistung die die Kollegin höchstselbst einfordern muss.
Wenn sie nicht sofort klagen will - kann sie
- den AG anschreiben und um die Erhöhung bitten dann die Eskalationstufen durchgehen
z.B. Gewerkschaft um Prüfung bitten, klagen
Erstellt am 09.09.2020 um 09:01 Uhr von BRHamburg
Ich würde erstmal klären ob die Kollegin überhaupt rechtlich gesehen einen Anspruch auf den TV hat. Ansonsten könnte eine Weigerung die Tätigkeit zumachen böse enden. Wenn sie Mitglied der Gewerkschaft ist würde ich ihr raten sich an die Gewerkschaft zu wenden und beraten zu lassen.
Erstellt am 09.09.2020 um 09:14 Uhr von JungBR
Ist gewerkschaftslich organisiert! Sogar im Moment noch JAV-Mitglied ....