Hallo Zusammen,

ich bin ein BR-Mitglied in einem Unternehmen mit ca. 400 Mitarbeitern.
Frage: Ist die Äusserung "dann müssen Sie auch mal was arbeiten" eines disziplinarischen Vorgesetzten der nicht direkter Vorgesetzter eines Arbeitnehmers ist schon als Mobbing oder Beleidigung anzusehen.

Betrifft dies schon "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" im §75 BetrVG??

Vielen Dank für Eure Hilfe