bei uns hat sich heute etwas ereignet was ich sehr bedenklich finde und wozu ich gerne einmal eure meinung hören würde.

buß- und bettag ist bei uns arbeitstag aber die schulen haben geschlossen. nachdem unser AG schon seit längerem für die schulferien eine ferienbetreuung für MA-kinder über einen gemeinnützigen verein organisiert kam unsere GL nun auf folgende idee für diesen feiertag:

der verein kümmert sich auch an diesem tag um die betreung er wird aber dabei von 10 azubis unterstützt. die sind auch schon ganz begeistert. kann ich sogar nachvollziehen da es sicher auch eine nette art und weise ist seine arbeitszeit zu verbringen statt im büro verträge zu bearbeiten.

nun tagte heute unser berufsbildungsausschuss und forderte den AG auf die veränderten berufsbildungspläne zur zustimmung vorzulegen. die kinderbetreuung müßte in den plan aufgenommen werden und der BR müßte hier zustimmen. außerdem wäre es versetzungen.

die GL meinte das würde sie anders sehen und daraufhin drohte unser BRV dem AG eine einstweilige verfügung an

nun meine fragen:
darf der BRV ohne beschluss des gremiums einfach mal so eine aufforderung zur unterlassung an den AG schicken?

ist das wirklich mitbestimmungspflichtig?

ich finde unsere ganze aktion mal wieder grenzwertig insbesondere weil ich genau weiß was passiert: der AG wird die kinderbetreung für den feiertag zurückziehen und vielleicht sogar insgesamt einstellen. der führt da sicher keine gerichtsverfahren. die blöden sind dann wieder wir BRM die den kollegen erklären dürfen dass sie nun für die kinderbetreung urlaub nehmen können