Erstellt am 22.09.2009 um 14:38 Uhr von paula
böse gesagt:
auch dafür ist die Probezeit da! Persönliche Gründe können da durchaus den Ausschlag geben
Erstellt am 22.09.2009 um 14:55 Uhr von PTNetty
@Alpenrocker
Ich hab in einem Seminar gelernt, dasss der Sinn einer Probezeit darin liegt, herauszufinden, ob von AG Seite betrachtet der AN ins Unternehmen "passt" und von AN Seite betrachtet ob er sich im Unternehmen einfinden kann, also "wohl fühlt".
Arbeitsleistung ist dabei kein Kriterium und darf nicht als Kündigungsgrund genannt sein. Nicht erbrachte Arbeitsleistung in der Probezeit ist ANRisiko. Ebenso Überqualifikation.
Stimmt das so?
Gruß
PT Netty
Erstellt am 22.09.2009 um 15:14 Uhr von Alpenrocker
@PT Netty
ich denke das ist auch richtig so wie Du das beschreibst nur hier sind das "persönliche" Gründe.
Gruß
Erstellt am 22.09.2009 um 15:27 Uhr von PTNetty
O.K.
Na ja, aber der Chef muss ja unterschreiben dass die MAs nicht in sein Unternehmen passen und nicht der >Ranghöhere<
ist halt nur schwierig wenn der große Chef sich durch die anderen entsprechend beraten lässt.
Aber sind die gekündigten MA denn befristet oder unbefristet eingestellt?
Weil bei Kündigungen von befristeten AV innerhalb der Probezeit ist der BR doch widerspruchsberechtigt eben anders als bei unbefristeten AVs.
Ich weiß nicht woher ich das habe und ob es stimmt.
Paulas kompetenter Rat hierzu wär hilfreich.
Oder natürlich einer von euch vielen anderen!!;-))
danke
PT Netty
Erstellt am 22.09.2009 um 15:40 Uhr von derdermalwjlwar
"Ich weiß nicht woher ich das habe und ob es stimmt. "
Dann solltest Du hier auch keine Gerüchte verbreiten, die falsche Schlüsse zulassen.
Der BR ist ZU JEDER Kündigung zu hören, und er kann (wenn er will und Gründe hat) jeder Kündigung widersprechen oder seine Bedenken äußern.
Das Problem für den Gekündigten ist hier nur, dass er im Falle einer Probezeitkündigung nichts vom Widerspruch hat, weil er eben noch keinen Kündigungsschutz hat.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:14 Uhr von PTNetty
Aus genau diesem Grund hab ich die Aussage vorsichtig und nicht als Statement formuliert! Und außerdem um Stellungnahme gebeten!