Erstellt am 21.09.2009 um 15:12 Uhr von erwin
@Querdenker
Nein!
Das EBRM ist eben kein BRM sondern wie der Name sagt EBRM
Da hilft nur abwarten bis man im Rahmen des Nachrückens mal wieder "aktiv" wird. Dann kann man ja in einer BR-Sitzung den Antrag stellen, dass der BR eine andere Informationspolitik umsetzt. Doch es ist üblich, während lfd. Verhandlungen sich mit Aüßerungen zurückzuhalten, denn die Verhandlungen sollen/ dürfen ja nicht belasstet werden.
Erstellt am 21.09.2009 um 15:20 Uhr von rainerw
@erwin
Wobei es aber durchaus Sinn machen kann das ein EBRM von vorne herein mit einbezogen wird. Dies macht schon alleine deshalb Sinn, damit, wenn er tatsächlich nachrückt laufende Verhandlungen nicht ins Stocken geraten weil das EBRM nicht mit der Materie vertraut ist und sich erst einlesen muß.
Erstellt am 21.09.2009 um 15:43 Uhr von Rapper
Dann macht doch gleich eine Verhandlung mit allen MA´s, dann weiß auch jeder bescheid, über was verhandelt wird.
Die MA haben einen BR gewählt, der sie gegenüber dem AG vertritt und deren Interessen wahrt. Somit obligt es alleine dem BR mit dem AG Verhandlungen zu führen und BV´s abzuschließen. Ich würde als BR keine BV abschließen oder verhandeln, die einen Nachteil für die MA bringen würde. Und um keine Unruhe vorher rein zu bringen, sollten über solche Verhandlungen keine Äußerungen zu den MA gemacht werden.
Informationen und Diskussionen dazu sollten nur im BR-Gremium erfolgen, ohne das etwas nach Aussen dringt.
Erstellt am 21.09.2009 um 16:01 Uhr von kriegsrat
stimme da mit rapper überein.....
die mitarbeiter sollten zwei informationen bekommen .
1. es wird über eine BV zum thema "xy" verhandelt
2. die fertige BV
alles andere schafft nur gerüchte, unruhe, mißverständnisse, enttäuschung etc etc. und erschwert erfolgreiche verhandlungen
Erstellt am 22.09.2009 um 09:23 Uhr von Querdenker
Ich will als nicht geladenes EBRM weder an die BV's mitarbeiten noch diese mit dem AG verhandeln! Mir geht es primär darum, weil in der Vergangenheit buchstäblich gesetzwidrige Inhalte in unseren BV's aufgetaucht sind, diese Dinge sowie erneute wesentliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen im Vorfeld zu veröffentlichen und eine breite Diskussion darüber zu führen und zwar bevor !!!! eine BV beidseitig unterschrieben ist und Gültigkeit besitzt!
Jetzt werden vielleicht einige meinen, dass wenn in einer BV gesetzwidrige Inhalte geschrieben werden, diese keine Rechtswirksamkeit entfaltet. Dies mag so sein, nur gilt sie dennoch bis dies zumindest auch richterlich festgestellt wurde! Der Stamm-BR sieht aber keine Gründe vorab mit den MA darüber zu reden oder zumindest einen Entwurf zu veröffentlichen, damit die MA auch Ihre Meinungen und Verbesserungswünsche äussern können. Unserem BR ins Gewissen reden bringt auch nichts, habe ich alles schon versucht.
Also ist man dem BR auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und kann nur noch gegen rechtsunkonforme BV's klagen und somit seinen Arbeitsplatz auf's Spiel setzen? Das kann ich nicht glauben!
Erstellt am 22.09.2009 um 09:35 Uhr von monalisa
@Querdenker,
dein Unmut ist gut zu verstehen! Nur in der Realität so leider nicht durchführbar.
Ich weiss zwar nicht, wie gross euer Betrieb ist und wieviel Kollegen dort ihr täglich Vesper verdienen, aber wenn *Vermutungsmodus an* - 500 Kollegen - *Vermutungsmodus aus* am Bau einer BV mitwirken wollen ist das zwar verständlich aber endet dann damit, dass gar keine BV abgeschlossen wird, weil sich alle in den Haaren liegen und jeder was anderes will.
Somit solltest du 'Kriegsrats' Tipp nicht so ganz auf die Seite schieben.
@rainerw,
Ersatzmitglieder die kein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten sollen an einer BV mitarbeiten?
Aha!
Erstellt am 22.09.2009 um 10:07 Uhr von Querdenker
Ich glaube eher, rainerw wollte sagen, dass EBRM informationstechnich in die Inhalte mit einbezogen werden sollten damit, wenn dieser ein festes BRM vertritt, er sich nicht erst tagelang in die Materie einlesen muss und die Verhandlungen verzögert. So habe ich das jedenfalls gelesen und verstanden.
Vom Prinzip her gebe ich euch ja Recht. Nur wurden in der Vergangenheit hinter verschlossen Türen sehr viele Dinge verhandelt und ausgehandelt, die den meisten MA gegen den Strich gingen und gegen Gesetze verstoßen haben. Der dadurch resultierende Krankenstand musste somit auch von den anderen MA abgefangen werden was widerum dann Mehrarbeit für die nichtkranken MA bedeutet. Die MA wurden regelrecht demotiviert, verkackeiert und mit unmöglichen Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen überzogen.
Ok, wenn es eben nicht geht dann geht es eben nicht.
Erstellt am 22.09.2009 um 11:48 Uhr von rainerw
@monalisa
Nie nicht würde ich sagen ein EBRM soll an einer BV mit rumbasteln. Querdenker hat es da schon richtig erfasst. Es muß nicht, kann aber in manchen Fällen durchaus Sinn machen.
(und ganz nebenbei, aber pssst nicht weitersagen können auch von ERBM inoffiziell noch nützliche Vorschläge kommen da sie oftmals brennen was machen zu dürfen).
@Querdenker
Dein 2. Abschnitt läst sich bei mir die Fußnägel aufrollen. Euer BR sollte sich mal umgehend mit §77 BetrVG befassen. Wenn das wirklich so ist wie Du beschreibst könnte es gut sein das einige BV´s gegen Tarifverträge oder sonstigem geltendem Recht verstoßen und wären damit was für die Mülltonne.
Erstellt am 22.09.2009 um 12:26 Uhr von Querdenker
@rainerw,
es ist wirklich so! Ich quatsche da auch schon seit Jahren, sodass ich vermutlich auch schon auf der Abschussliste der Firma stehe. Leider, aus deren Sicht, gebe ich ihnen aber dazu keine Gründe. Obwohl, Verdachtskündigungen sind ja im Moment der letzte Schrei ;)
Wie ich in einem anderen Thema schon geschrieben habe, haben wir auch durch die BR Arbeit der letzten Jahre kollektives Krankschreiben etabliert. Nicht das die, die es nicht tun mit der BR Arbeit zufrieden sind, sie haben teilweise auch noch befristete Verträge oder befinden sich teilweise noch in der Probezeit. Und dann haben wir noch diejenigen, zumeist die Älteren, die sich dem einfach hingeben, weil sie keine Lust oder Kraft mehr haben dagegen an zu kämpfen!
Die Vereinbarungen die wir haben dürften teilweise, bei einigen bin ich mir sicher, gegen Gesetze verstoßen, nur gibt es niemanden der gegen diese vor Gericht zieht, Gründe siehe oben. Wie egsagt, wenn das BetrVg da keine Möglichkeit sieht, dann ist da wohl auch keine :-(
Aber ich will hier jetzt auch nicht groß rumjammern, meine Fragen wurden ja beantwortet, vielen Dank, auch wenn sie nicht so ausfielen wie ich es mir wünschte ;-)