Erstellt am 15.09.2009 um 14:27 Uhr von Petrus
Was heißt: In der BR-Tätigkeit eingeschränkt?
Erstellt am 15.09.2009 um 14:39 Uhr von DonJohnson
@Sabrina
Seltsame Fragen für ein BRM finde ich :-(
Erstellt am 15.09.2009 um 14:48 Uhr von erwin
@Sabrina
>> Vorallem weil ich dadurch in meiner Tätigkeit als BR eingeschränkt würde da ich in einem Büro abseits der Beschäftigten wäre und nur noch telefonisch erreichbar wäre
Ich denke es gibt einen Fußweg, also eine Möglichkeit das neue Büro zu erreichen, bzw. die Möglichkeot von Dir es zu verlassen (durch die Tür) um zu den Koll. gehen zu können.
>> auch wohl nicht mehr regelmäsig an BR Sitzungen teilnehmen könnte wegen der Bürobesetzung
Was hat die Bürobesetzung damit zu tun?? BR-Sitzungen werden ja wohl nicht im Büro mit anderen Koll. (Nicht-BR-lern) durchgeführt.
Du hats wohl ein persönliches Problem mit der Versetzung und der ggf. anderen/neuen Arbeit/ Koll. und willst das BR-Mandat hier missbrauchen. Schaue dir einmal § 78 BetrVG an.
On eine Versetzung eine Änderungskündigung bedarf, kommt auf den Inhalt des ArbV/TV an und auf die Auswirkung der Versetzung. Sollte ein BR auch wissen, da er ja bei Koll. darauf achten sollte.