Krank in Kurz?
Kann mir hier jemand erklären was mit Kollegen/Kolleginnen passiert welche nach Konjunkturpaket2 weniger als 10% Kurz pro Monat arbeiten? Konkrekt: eine Mitarbeiterin arbeitet zum Monatsbeginn 4 Tage normal, Freitags KURZ, den Rest des Monats krank. Die Krankheit bzw. der folgende Krankenhausaufenthalt wurde rechtzeitig VORHER bekannt gegeben. Was passiert mit diesen Mitarbeitern, hinsichtlich ihrer nicht erbrachten Kurzarbeit. Wenn langfristig krank, hier: Krankenhaus, vorher bekannt war, darf doch eigentlich KEINE Einteilung in Kurz erfolgen??????????????? oder???????????????????????
Community-Antworten (1)
11.09.2009 um 08:22 Uhr
Moin duummbax, Entgeltausfallprinzip. Schau mal den hier nach: §4 Abs.3 EFZG
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