Erstellt am 04.09.2009 um 14:40 Uhr von nurmalsogefragt
@reiniger
Dem AG erklären, dass man den betroffenen AN zur Klage incl. der Anfallenden Zinsen rät, er also nur außer schlechter Presse, weil solche Klagen ja immer gerne in der Presse behandelt werden, nur vermeidbare Kosten hat.
Benötigt der AN das Geld z.B. weiter dringend um etwas zwingend abzahlen zu müssen, könnte er ggf. sogar ein Darlehen in entsprechender Höhe nehmen und der AG müsste dise Kosten zusätzlich zahlen.
Aber alle shilft nur wenn die AN zum Klagen auch bereit sind
Erstellt am 04.09.2009 um 14:50 Uhr von Peanuts
"Geschäftsleitung ärgert sich über 2 Kolleginnen und straft Sie ab in dem er Kein Urlaubsgeld zahlt. "
"Betriebsbußen" können ausschließlich in Betrieben mit BR verhängt werden. Und auch dann nur mit BV.
"Wer kann mir mit argumenten gegenüber der GL helfen. "
Nachfragen, wann denn die BV "Betriebsbuße" unterschrieben wurde und ob da drin steht, dass Urlaubsgeld gestrichen werden darf, wenn sich die GF über AN ärgert.
Erstellt am 04.09.2009 um 14:52 Uhr von reiniger
will versuche erst einmal in Frieden Problem zu lösen, wenn nicht klappt sind Kolleginnen bereit zum Arbeitsgericht.
Erstellt am 05.09.2009 um 17:39 Uhr von Laffo
@"Putzi"
nen kleiner Hinweis:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07