Erstellt am 21.08.2009 um 10:35 Uhr von mainpower
Hallo,
ich habe jetzt keinen § parat aber ich denke dass für eine Schulung der AG diese Unterlagen zur verfügung stellen muss. Bauchgefühl
Erstellt am 21.08.2009 um 10:46 Uhr von Kurzarbeiter
@mainpower
ich habe das Bauchgefühl, dass der AG mit Recht unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse "Dritten" diese Daten nicht geben muss. Für Schulungszwecke reichen auch ganz neutrale Unterlagen. Denn ob dort die Zahl x oder y steht ist für Schulungen zweitrangig.
Anders wäre es, wenn der BR wegen eines aktuellen Falles einen Sachverständigen per BR-Beschuss hinzuziehen wollte. Für diesen Sachverständigen gälte dann nämlich das Thema Verschwiegenheit/ Geheimhaltung / Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Dieses gilt nicht für die Dozenten bei Schulungen.
Erstellt am 21.08.2009 um 10:46 Uhr von rolfo
Glaub ich nicht dass der AG die Unterlagen zur Verfügung stellen muss.
Jahresabschlüsse sind in den meisten Fällen öffentlich bekannt zu machen, nachzulesen im elektronischen Bundesanzeiger oder bei der IHK.
Damit kann ein guter Referent auch arbeiten.
Erstellt am 21.08.2009 um 10:51 Uhr von BRHexe
Ich glaube auch nicht, das die GF die Unterlagen zur Verfügung stellen muss, denn wenn sie schon nicht verpflichtet ist solche Unterlagen dem BR/WA zu kopieren, sondern lediglich zur Verfügung zu stellen, und auch ein BR/WA sich lediglich handschriftliche Notizen machen darf, warum sollte die GF dann ausgerechnet für ein Seminar die Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. Ein guter Dozent kann auch ohne die firmeneigene Bilanz die notwendigen Kenntnisse vermitteln.
Gruss BR-Hexe
Erstellt am 21.08.2009 um 11:14 Uhr von mainpower
@Kurzarbeiter und alle anderen
Ihr habt natürlich Recht , ich habe das Wort NICHT vergessen. Es sollt natürlich heisen
" diese Unterlagen NICHT zur verfügung stellen muss"
Man sollte doch noch mal lesen was man geschrieben hat.
Erstellt am 21.08.2009 um 11:40 Uhr von Kurzarbeiter
@mainpower
ja ja, ein vergessenes Wort, Punkt oder Komma kann schwere Folgen auslösen ;-))
Erstellt am 21.08.2009 um 12:14 Uhr von Kölner
@all
Seit wann ist eine Bilanz oder ein Jahresabschluss ein 'Betriebs oder Geschäftsgeheimnis'?
@Musterfrau
Diese Unterlagen sollten IM HR zu bekommen sein, wenn nicht hat der GF ggf. ein neues Problem...