Erstellt am 09.08.2009 um 17:28 Uhr von nicoline
@annie
wenn Du Ersatzmitglied bist, rate ich Dir, den § 25 des BetrVG und die Kommentierung dazu genau durchzulesen. Ein solches Werk, z.B. DKK oder Fitting, wird der BR ja wohl haben und Du hast das Recht, dort Einblick zu nehmen.
Der BR hat nicht die Wahl, er hat ein Ersatzmitglied zu laden, wenn für ein reguläres Mitglied ein echter Verhinderungsgrund vorliegt und dazu gehören Krankheit und Urlaub zunächst mal.
Um auch Deine Frage noch zu beantworten:
*Darf der BR die Ersatzmitglider ausschließen?*
Nein, darf er nicht!
Erstellt am 09.08.2009 um 18:43 Uhr von erwin
@annie
Der BRV oder Stellv.-BRV der hier entgegen seiner Pflichten nicht das zuständige Ersatz-BRM einläd begeht eine Pflichtverletzung. Weiter sind ie Beschlüsse einer solche BR-Sitzung anfechtbar.
Sofern Du deinen Listenpaltz genau kennst wovon ich ausgehe und dann auch weist, wann Du eingeladen werden werden müsstest, ging ich einfach zu der BR-Sitzung. Denn Du bist wegen der Verhinderung automatisch (per Gesetz) vorübergehend nachgerückt und hast somit auch das Recht (Pflicht) der Teilnahme.
Das Teilnahmerecht hängt nicht von einer Einladung ab, das Recht ergibt sich per Gesetz!
Erstellt am 10.08.2009 um 04:01 Uhr von DerAlteHeini
annie
Ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied zeitweilig oder rechtlich verhindert, ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden.
Hat ein BR Mitglied Urlaub oder ist es Arbeitsunfähig, so ist es zeitweilig verhindert. Dieses BR Mitglied hat aber das Recht dem BR Vorsitzenden aufzufordern, dass es trotz seiner zeitweiligen Verhinderung zu Sitzungen eingeladen werden will. Selbst seine persönliche Betriebsrats arbeit könnte dieses BR Mitglied während seinem Urlaub oder seiner Arbeitsunfähigkeit im Betrieb leisten. Somit kann man nicht generell sagen, das BR Mitglied ist im Urlaub oder AU und das Ersatzmitglied ist einzuladen.
Ist ein BR Mitglied zeitweilig verhindert und ist auch nicht als BR tätig, so ist das entsprechende Ersatzmitglied "KRAFT GESETZ" vertretendes Betriebsratsmitglied. Hierfür bedarf es nicht einmal einer Einladung zu einer BR Sitzung.
Keine Auswahlmöglichkeit hat ein ordentliches Betriebsratsmitglied, wenn es rechtlich verhindert (persönlich betroffen)ist. Hier ist immer das entsprechende Ersatzmitglied zu laden.