Erstellt am 21.07.2009 um 13:46 Uhr von Lotte
TWally,
der AG kann Euch die Unterlagen, die Ihr zur Erledigung Eurer Aufgaben benötigt nicht verweigern. Schau mal ins BetrVG § 80 (2)
Erstellt am 21.07.2009 um 14:03 Uhr von mainpower
Hallo,
bei einer wahrscheinlichen Betriebsänderung (vielleich, vieleicht nicht) braucht er Euch noch nichts zu geben.
Erst wenn Ihr die Fakten, Mitteilung des AG auf dem Tisch habt könnt Ihr die Unterlagen anfordern.
Erstellt am 21.07.2009 um 14:08 Uhr von Lotte
mainpower,
doch! Nämlich dann, wenn der BR diese "Wahrscheinlichkeit" überprüfen will und dazu Unterlagen benötigt.
Ist ja nicht so, als ob der BR sich auf die Aussage des AG verlassen müsste ;-)
Erstellt am 21.07.2009 um 14:38 Uhr von TWally
Vielen Dank, Lotte.
§80 (2) hilft mir sehr weiter.
LG
TWally
Erstellt am 21.07.2009 um 22:10 Uhr von nicoline
mainpower
das ausführliche Studium der Kommentare zum BetrVG mittels lesen hilft manchmal echt weiter ;-))