Bei unserer Firma (ca. 35 Mitarbeiter) steht eine Übernahme an. Kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Überlassung einer Mitarbeiterliste verweigern, die wir zur Vorbereitung einer wahrscheinlichen Betriebsänderung (Entlassung bzw. Teilschließung) benötigen?