Hallo,
eine Kollegin von uns hat auf Grund ihrer Schwangerschaft Beschäftigungsverbot(ärztlich angeordnet) und bekommt Lohnfortzahlung. Sie hat in diesem Jahr noch keinen Urlaub nehmen können und geht dann auch in Elternzeit. Kann sie sich den Urlaub geldlich vergüten lassen ? Steht ihr auch das Weihnachtsgeld zu? Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung wird nur das Grundgehalt oder auch die Überstunden und Zeitzuschläge, Heimzulage, Besitzstand zu Grunde gelegt? Denn sie darf doch nicht benachteiligt sein, oder ?
Danke und LG.