Wir haben ein Problem. Firma A existiert ca.40 Jahre
Am 1.1.09 Insolvenzantrag Firma A , ab 1.4.09. Weiterproduktion unter Firma B im Insolvenzverfahren. (von 150 AN werden 80 AN weiterbeschäftigt).
Kündigung der 80 AN zum 26.6.09 durch Insolvenzverwalter. ( 3 Tage arbeitslos : Samstag Sonntag , Montag ).
Neue Arbeitsverträge für alle 80 AN ab 30.6.09 durch Firma B. ( schlechtere Lohnbedingungen)

Fragen: Gilt § 613 a , hatt der neue AG Fehler gemacht,
Gilt trotzdem noch alter Kündigungsschutz