Hallo,

unser AG möchte das bereits existierende Mitarbeiterbeurteilungsgespräch "modernisieren". Neben einer Überarbeitung des Beurteilungsbogens will man auch eine EDV Lösung einführen, in der die Beurteilungsbögen gespeichert werden und die Vorgesetzten jederzeit drauf zugreifen können. Argumentiert wird von AG Seite, bei ca. 4.500 Beurteilungsgesprächen im Jahr könne der AG sonst nicht kontrollieren, welcher Vorgesetzter seine Gespräche noch nicht geführt hat. Wir sehen es aber so, dass ein guter Vorgesetzter sich 1. selber organisieren können sollte, 2. nicht den Bogen vom vorherigen Gespräch nochmal vor dem nächsten Gespräch lesen muss und 3. bereits genügend/zuviele Personaldaten gespeichert werden. EDV Lösungen erleichtern zudem auch diverse Auswertungen, die man auch kaum effektiv unterbinden kann auch wenn diese per BV verboten sind (dazu gibt es tolle Urteile vom BAG nach dem Motto, die Information ist zwar illegal erworben, darf aber verwendet werden). Als BR eines kleineren unserer 5 deutschen Standorte befürchten wir von dem großen Standort überstimmt zu werden. Hat jemand Gesetze und Paragraphen zur Hand, die uns den Rücken stärken könnten?

Dank und Gruß