Erstellt am 07.07.2009 um 15:31 Uhr von sandman
Hi,
eine Anwesenheitspflicht halte ich für unwahrscheinlich aber das ist vermutlich auch nicht gemeint. Die GL oder ein Vertreter darf dabei sein aber keine Kontrolle ausüben:
Bei der Einsichtnahme des Betriebsausschusses bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder in die Bruttolohn- und Gehaltslisten dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.
BAG 7. Senat, Beschluß vom 16.08.1995 - 7 ABR 63/94, 2. Instanz: LAG Brem.
Hoffe das hilft.
Gruss,
Kai
Erstellt am 08.07.2009 um 12:01 Uhr von nobbi
Es ist richtig das die GL dabei sein darf, ihr dürft euch aber auch handschriftliche Notizen aus den Akten schreiben
Betr.VG §80 (2)
Gruß Nobbi
Erstellt am 08.07.2009 um 13:51 Uhr von Petrus
@nobbi:
Ein Vertreter der GL _will_unbedingt_ anwesend sein - da muss er aber gut erklären können, warum das keine Überwachung ist...
Erstellt am 08.07.2009 um 14:06 Uhr von Immie
@Edmond
Was wollt ihr denn "Einsehen"?
Erstellt am 08.07.2009 um 15:31 Uhr von Edmond
Wir wollen uns einen Überblick verschaffen wie Gelder im Unternehmen verteielt werden (Gleichbehandlungsprinzip).
Erstellt am 08.07.2009 um 18:01 Uhr von Immie
@Edmond
Wie gross seid ihr?
Erstellt am 09.07.2009 um 06:09 Uhr von Edmond
Wir haben ca. 1100 MA davon 150 AT, der BR besteht aus 13 Mitgliedern davon 3 Freigestellte
Erstellt am 09.07.2009 um 09:07 Uhr von Immie
@Edmond
Das ist dann aber doch eher der Job des WA.
Erstellt am 09.07.2009 um 09:11 Uhr von Edmond
Den WA gibt es leider noch nicht.