Verkürzung der Wochenarbeitszeit ohne Einverständnis der Mitarbeiter?
Hallo liebe Kollegen!
Seit kurzem haben wir in einer Abteilung unseres Unternehmens eine neue Führungskraft. Normal hatten alle Kollegen mit einem Vollzeitvertrag (163Stunden) eine Wochenarbeitszeit von 37,5Stunden. Nun hat der Abteilungsleiter beschlossen, die Mitarbeiter statt 8,5 Stunden am Tag manchmal 6, manchmal 8, manchmal 9 Stunden einzuplanen, so wie es ihm passt. Die Stunden, die in der Woche weniger gearbeitet werden, sollten sich angeblich durch Zuschläge wieder ausgleichen. In den meisten Fällen haben die Kollegen jedoch minus gemacht ohne es zu wollen. Kann der Abteilungsleiter das einfach tun? Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
06.07.2009 um 10:45 Uhr
Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr.3. Sollte der AG hier einseitig eine regelung getroffen haben, habt ihr die Möglichkeit per einstweiliger Verfügung die Mahname zu stoppen beim Arbeitsgericht. Da der Vorgang der Mitbestimmung unterliegt habt Ihr zusätzlich die Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Diese ist sogar erzwingbar.
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