Feiertagslohn bei KuG
Bei uns im Betrieb arbeiten wir zu 50% Kurzarbeit, wir arbeiten im ein Schicht Betrieb, keine Feiertage oder auch keine Wochenenden.
Die Kurzarbeit läuft so ab, 2 Wochen arbeiten, 2 Wochen frei (Kurzarbeit).
Nun ist es so dass der Arbeitgeber bei Feiertagen grundsätzlich nur den reduzierten kurzarbeiterlohn (60 bzw.67% ) bezahlt, ganz egal ob nun der Feiertag in die arbeitsphase oder in die kurzarbeitsphase fällt.
Ist dies so rechtens?
Community-Antworten (1)
29.06.2020 um 14:43 Uhr
Moin,
nein, das ist nicht rechtens. Hier z.B. nachzulesen:
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