Die Kurzarbeit läuft so ab, 2 Wochen arbeiten, 2 Wochen frei (Kurzarbeit).
Nun ist es so dass der Arbeitgeber bei Feiertagen grundsätzlich nur den reduzierten kurzarbeiterlohn (60 bzw.67% ) bezahlt, ganz egal ob nun der Feiertag in die arbeitsphase oder in die kurzarbeitsphase fällt.
Ist dies so rechtens?