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Kündigungen trotz Kurzarbeit ?

K
kkarcon
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben seid April 09 bis September 09 Kurzarbeit. Dazu besteht eine Betriebsvereinbarung in der steht dass während der Kurzarbeit nicht betriebsgedingt gekündigt wird. Die GL will die Kurzarbeit vorraussichtlich verlängern, allerdings ohne den zusatz in der Betriebsvereinbarung das nicht betr. bedingt gekündigt wird. Ist das zulässig ??? Darf wären der Kurzarbeit gekündigt werden ?? Es geht auch das Gerücht rum, das Zeitverträge nicht verlängert werden. Kann mir jemand sagen ob er das darf ??

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Community-Antworten (3)

R
Rapper

25.06.2009 um 13:31 Uhr

Wenn Euer BR diesen Passus wieder in der BV haben will, dann muss man es dem GL klar machen. Ansonsten würde ich die BV nicht unterschreiben als BR. Die BV brauch er aber für das Arbeitsamt. Ansonsten lehnen die die Ünterstützung für die Kurzarbeit ab. Dann hat er ein Problem. Wärend der Kurzarbeit kann auch gekündigt werden. Deshalb ist in fast allen BVs der Passus mit der betriebsbedingten Kündigung enthalten, einfach um die MA für diesen Zeitraum zu schützen.

MfG

D
DeWalt

25.06.2009 um 13:35 Uhr

Hi,

"Es geht auch das Gerücht rum, das Zeitverträge nicht verlängert werden. Kann mir jemand sagen ob er das darf ??" Ja er hat dann leider nur den Vertrag eingehalten.

"Darf wären der Kurzarbeit gekündigt werden ?? " Klar. Widerspricht aber absolut dem Sinn und Zweck der Kurzarbeit. Ich würde keine BV über Kurzarbeit unterschreiben, in der nicht geregelt ist das es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Notfalls Einigungsstelle anrufen.

M
monalisa

25.06.2009 um 13:37 Uhr

@kkarcon, und wenn euer AG auslaufende, befristete Arbeitsverträge nicht verlängert, ist es allein seine Sache....

Aber mit der BV habt ihr gute Karten in der Hand! "Keine betriebsbedingte Kündigungen" MUSS in so eine BV!

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