Wir haben seid April 09 bis September 09 Kurzarbeit. Dazu besteht eine Betriebsvereinbarung in der steht dass während der Kurzarbeit nicht betriebsgedingt gekündigt wird.
Die GL will die Kurzarbeit vorraussichtlich verlängern, allerdings ohne den zusatz in der Betriebsvereinbarung das nicht betr. bedingt gekündigt wird.
Ist das zulässig ??? Darf wären der Kurzarbeit gekündigt werden ??
Es geht auch das Gerücht rum, das Zeitverträge nicht verlängert werden.
Kann mir jemand sagen ob er das darf ??