Erstellt am 25.06.2009 um 11:31 Uhr von Rapper
Wenn Euer BR diesen Passus wieder in der BV haben will, dann muss man es dem GL klar machen.
Ansonsten würde ich die BV nicht unterschreiben als BR. Die BV brauch er aber für das Arbeitsamt. Ansonsten lehnen die die Ünterstützung für die Kurzarbeit ab. Dann hat er ein Problem.
Wärend der Kurzarbeit kann auch gekündigt werden. Deshalb ist in fast allen BVs der Passus mit der betriebsbedingten Kündigung enthalten, einfach um die MA für diesen Zeitraum zu schützen.
MfG
Erstellt am 25.06.2009 um 11:35 Uhr von DeWalt
Hi,
"Es geht auch das Gerücht rum, das Zeitverträge nicht verlängert werden. Kann mir jemand sagen ob er das darf ??"
Ja er hat dann leider nur den Vertrag eingehalten.
"Darf wären der Kurzarbeit gekündigt werden ?? "
Klar. Widerspricht aber absolut dem Sinn und Zweck der Kurzarbeit. Ich würde keine BV über Kurzarbeit unterschreiben, in der nicht geregelt ist das es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Notfalls Einigungsstelle anrufen.
Erstellt am 25.06.2009 um 11:37 Uhr von MonaLisa
@kkarcon,
und wenn euer AG auslaufende, befristete Arbeitsverträge nicht verlängert, ist es allein seine Sache....
Aber mit der BV habt ihr gute Karten in der Hand! "Keine betriebsbedingte Kündigungen" MUSS in so eine BV!