Fortbildungskosten bei dienstauftrag
Hallo, alle hier! Bei uns im Betrieb werden einzelne Mitarbeiter immer mal wieder aufgefordert(vom Vorgesetzten) zu speziellen Schulungen zu gehen, wenn eine neue "Arbeitstechnik" eingeführt werden soll. Wir sind eine Klinik für Pschotherapie und es geht da um Anleitungen zur Raucherentwöhnung oder Psychotherapie bei Migranten etc. Eine BV über Fortbildung und Weiterbildung gibt es; in dieser sind aber klar geregelt finanz. Unterstützung wenn dem Betrieb dienlich, jedoch die Auswahl liegt beim Mitarbeiter und der Vorgesetzte genehmigt das dann. Im Fall der Einführung neuer Techniken oä sehen wir das als einen Dienstauftrag. Da müsste aus unserer Sicht der AG die gesamten Kosten tragen. Oder iwe sehr Ihr das? Mich würde interressieren, auf wlches gesetz kann man sich da berufen? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (1)
18.06.2009 um 21:43 Uhr
@hexelein
also ihr seid lt. § 87 hier in der MB. Die Kosten hier hat der AG zu tragen oder ihr hättet eine schlechte BV gemacht. Weiter wär ehier abe rauch sofern ihr Schwerbehidnerte hat die SBV gem. § 95 (2) zu beteiligen und der AG müsste den § 81 (1) Satz 2 und 3 beachten.
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