Erstellt am 18.06.2009 um 19:43 Uhr von erwin
@hexelein
also ihr seid lt. § 87 hier in der MB. Die Kosten hier hat der AG zu tragen oder ihr hättet eine schlechte BV gemacht. Weiter wär ehier abe rauch sofern ihr Schwerbehidnerte hat die SBV gem. § 95 (2) zu beteiligen und der AG müsste den § 81 (1) Satz 2 und 3 beachten.