Wir haben aufgrund von Corona eine KBV bei uns im Betrieb bekommen die den Arbeitgeber berechtigt 12 Urlaubstage anzuweisen bis Juli 2020. Diese KBV ist am 31.03.2020 in Kraft getreten. dort steht drin
"Bei Mitarbeitern, die nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung haben, kann seitens des Arbeitgebers Zeitabbau im CO-Konto (Covid19->zusätzliches erschaffenes Konto) bis max. minus 80 Std. angewiesen werden."
Bei mir ist der Fall das meine Urlaubstage schon 1 Quartal gut aufgebraucht war bevor ich überhaupt damit planen musste das sie mir Urlaub anweisen und nun soll ich dafür auch noch Minusstunden bekommen, obwohl kein dringender Betrieblicher Bedarf herrscht da Arbeit vorhanden ist und auch keine Kurzarbeit gefahren wird.
Kennt ihr ein Urteil bzw. Gesetztestexte die dies behandeln mir ist bis jetzt nur der §615BGB eingefallen.