ArbG verliert Personalakte - was tun?
Hi Leute,
wir haben innerhalb kürzeseter Zeit zwei Betriebsübergänge hinter uns (Herbst 2007 von Telekom zu Telekom Tochter VCS; Mär2008 von VCS zur Bertelsmann Tochter arvato). Nun brauche ich aufgrund einer anwaltlichen Beratung meinen Arbeitsvertrag. Ich bin aber 1986 ins damailge Unternehme Fernemeldeamt eingestiegen und finde von der Damailgen Zeit allen mögliche Krempel (Verdienstabrechungen, Beförerdungsschreiben usw.) nur meinen Arbeitsvertrag nicht mehr (wer dachte 1986 dran das ich den 2009 mal für einen Anwalt brauche). Nun habe ich erfahren, dass bei diesen zwei Betriebsübergängen scheinbar die Personalakten nie richtig mit über gingen, bzw. Telekom diese scheinbar durch zig interne Umstrukturierungen und versenden der Akten im Bundesgebiet nicht mehr vollständig hatte. Was kann ich nun tun um z.B. an meinen ArbV von Damals zu kommen? Da der ArbG ja verpflichtet ist diese Unterlagen (Arbeitsvertrag inkl. weiterer dazugehöriger Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden,) auzubewahren und diese nun nicht mehr alle findet.
Community-Antworten (1)
20.05.2009 um 13:34 Uhr
da gehts dem AG ja so wie dir; frag doch mal deinen Anwalt was der meint;
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